Weiberfastnacht des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht hat am 16. Februar 2023 (8 AZR 450/21) den Anspruch auf Entgeltgleichheit gestärkt. Frauen haben bei gleicher Tätigkeit das gleiche Entgelt zu kommen. Dass ein Mann besser verhandelt hat, ist kein Argument.

Für Arbeitgeber heißt dies: Schaffen Sie sich ein einheitliches Entgeltsystem! Die Erfahrung zeigt: Das Einstiegsgehalt muss nicht riesig sein, wenn Perspektiven auf Entgeltsteigerung bestehen.

Die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zu der Entscheidung können Sie hier abrufen.

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Dr. Andrea Benkendorff
Tel: +49 351 563 90 26