Urteile im „Infinus-Verfahren“ rechtskräftig

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat heute (29. Oktober 2021) die Revisionen der Angeklagten im sog. „Infinus-Prozess“ weitgehend verworfen. Die Verurteilungen wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs sind damit rechtskräftig. Die Angeklagten hatten Anlegern vermeintlich lukrative Kapitalbeteiligungen an Unternehmen verkauft. Tatsächlich machten die Unternehmen Verluste. Um Zins- und Rückzahlungsansprüche der Anleger befriedigen zu können, wurden in einem Schneeballsystem immer neue Anleger geworben. Die Schäden für die Anleger beliefen sich schließlich auf EUR 290 Mio. Das Landgericht Dresden hatte die Angeklagten zu Freiheitsstrafen zwischen 4 Jahren sechs Monaten und 8 Jahren verurteilt und die Einziehung von Taterträgen in Höhe von über EUR 51 Mio. angeordnet (s. Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 198/2021 vom 29. Oktober 2021).

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Dr. Ekkehard Nolting
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