Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie in letzter Minute (vorerst) gescheitert

Die bereits mehrfach angekündigte Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie ist bedauerlicherweise einem politischen Ränkespiel zum Opfer gefallen. Dieses Gesetz hat eine beträchtliche Bedeutung für den europäischen Binnenmarkt und die Mobilität der Unternehmen in der EU. Es soll den rechtlichen Rahmen für grenzüberschreitende Formwechsel, Verschmelzungen und Spaltungen von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU setzen und insbesondere die dabei auftretenden Verfahrensfragen klären. Es handelt sich um ein äußerst sorgfältig durch hochrangige Sachverständige vorbereitetes und in der Fachöffentlichkeit ausführlich diskutiertes Gesetz, das auch die Zustimmung von Gewerkschaften und Industrie findet. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie fordert eine entsprechende Umsetzung in den Mitgliedstaaten bis spätestens 31. Januar 2023. Das Gesetz sah diesen Termin für das Inkrafttreten vor. Seine zweite und dritte Lesung stand auf der Tagesordnung des Bundestages am 15. Dezember 2022. Tags darauf hätte der Bundesrat auf seiner letzten Sitzung vor dem Termin des Inkrafttretens dem Gesetz zustimmen sollen. Dazu kam es nicht, weil der zuständige Ausschuss des Bundesrats einer Fristverkürzungsbitte des Bundestages nicht zugestimmt hatte. Hintergrund war, dass dem eigentlichen Artikelgesetz kurzfristig noch weitere Änderungsgesetze, die mit dem Umwandlungsrecht nichts zu tun haben, angefügt worden waren. U.a. sollte das Lobbyregistergesetz geändert werden. Das wollten die Unionsfraktion und die unionsregierten Bundesländer nicht mittragen. Das Gesetz ist daher zum Schaden der Wirtschaft und des Binnenmarktes vorläufig gescheitert und die Umsetzungsfrist wurde gerissen. Es wurde erneut in den Ausschuss zurücküberwiesen, der den Zeitpunkt des Inkrafttretens neu bestimmen muss. (s.dazu https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw50-de-umwandlungsrichtlinie-924600)

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Dr. Ekkehard Nolting
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