Seit dem 4. März 2022 können „Whistleblower“ Verstöße von Unternehmen gegen EU-Recht über eine Plattform der EU auch anonym melden (https://eusanctions.integrityline.com). Meldungen werden von Mitarbeitern der EU-Kommission auf Plausibilität geprüft. Dazu können über eine „secure inbox“ vom Whistleblower weitere Informationen eingeholt werden, wobei die Anonymität gewahrt bleibt. Über die Inbox bleibt der Whistleblower über den Gang der Angelegenheit informiert. Hält die Kommission die Meldung für glaubhaft und relevant, gibt sie sie an die zuständigen Behörden der Mitgliedsländer zur weiteren Verfolgung weiter. Whistleblower genießen aufgrund der sog. „Whistleblower-Richtlinie“ vom 23. September 2019 europaweit Schutz vor Benachteiligung und die Behörden sind verpflichtet, gesicherte Meldewege zur Verfügung zu stellen. In Deutschland ist die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht nach wie vor nicht erfolgt, obwohl die Frist inzwischen abgelaufen ist. Gleichwohl ist sie für die Behörden in Deutschland bindend.