Neues Umwandlungsrecht in Kraft getreten

Am 28. Februar ist das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRuG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit am 1. März 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz erleichtert vor allem die grenzüberschreitende Verschmelzung, Spaltung und den Formwechsel von Unternehmen innerhalb der EU und setzt damit eine EU-Richtlinie um. Leider spart es jedoch Personengesellschaften aus und betrifft nur die Umwandlung von Kapitalgesellschaften. Zwar gibt es auch Wege, Personengesellschaften über die Grenze hinweg umzuwandeln; das ist jedoch weiterhin mit einigen Risiken und insbesondere verfahrensrechtlichen Schwierigkeiten verbunden. Die neuen Regelungen befassen sich insbesondere mit dem Schutz der Gläubiger, der Minderheitsgesellschafter und der Arbeitnehmer und enthalten hier einige Neuerungen. Bei dieser Gelegenheit wurden zugleich auch einige Randkorrekturen der nationalen Umwandlung vorgenommen. Sie haben Fragen – sprechen Sie uns an.

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Dr. Ekkehard Nolting
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