Neue Schwellenwerte ab dem 1. Januar 2022

Die Wahl, ob eine Leistung national oder EU-weit und damit unter Anwendung der Regelungen des GWB auszuschreiben ist, orientiert sich gemäß § 160 GWB an den sogenannten Schwellenwerten.
Diese werden in der Regel alle zwei Jahre durch die EU überprüft und auch angepasst. Letztmalig erfolgte eine Änderung zum 1. Januar 2020. Die ab dem 1. Januar 2022 geltenden Schwellenwerte wurden nunmehr im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Nach der Ankündigung sollen die Schwellenwerte wie folgt angepasst werden:

  • Bauaufträge derzeit bei EUR 5.350.000,00, dann EUR 5.382.000,00
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge derzeit bei EUR 214.000,00, dann EUR 215.000,00
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge (oberer und oberster Bundesbehörden) derzeit bei EUR 139.000,00 dann EUR 140.000,00
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Sektorenbereich, Verteidigung und Sicherheit) derzeit bei 428.000,00, dann EUR 431.000,00.

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Juliane Pethke
Tel: +49 351 563 90 29