Erfolg für Winzergenossenschaft Meißen: Battke Grünberg gewinnt vor dem Bundesverwaltungsgericht

Ein wunderbarer Tag: Nachdem die zwei Vorinstanzen unsere Rechtsauffassung nicht geteilt haben, hat das Bundesverwaltungsgericht uns nun im vollen Umfang Recht gegeben. Wir freuen uns für die Sächsische Winzergenossenschaft e.G., dass die Bundesrichter die Verkehrsverbote für die Weine rechtswidrig hielten, die im Jahr 2016 für viel Aufsehen gesorgt hatten. Nach sieben Jahren Rechtsstreit ist nun höchstrichterlich geklärt, dass Wein bzw. andere Lebensmittel unabhängig vom Status der Pflanzenschutzmittelzulassung verkehrsfähig bleiben, solange sie die EU-weit vorgesehenen Höchstgehalte (VO 396/2005) einhalten. Dieses Urteil hat für die Wein- und Lebensmittelbranche in Zukunft große Bedeutung. Denn das Gericht hat unter anderem festgestellt, dass die Ausnahmevorschrift des § 9 Abs. 1 S. 2 LFGB nicht nur für Importwaren gilt, sondern auch für deutsche Erzeugnisse. Bisher hatten die Instanzgerichte das anders beurteilt.

Hintergrund des sogenannten sächsischen Weinskandals war ein durch den Landkreis Meißen 2016 ausgesprochenes Verkehrsverbot der Weine der Winzergenossenschaft. Bei einer amtlichen Zufallsprobe wurden damals Rückstände des Pflanzenschutzwirkstoffs Dimethoat festgestellt worden. Durch das behördliche Verkehrsverbot ist der Winzergenossenschaft ein hoher Schaden entstanden, weil Weine entsorgt werden mussten, obwohl sie den gesetzlichen Vorgaben entsprachen und auch nach Einschätzung der Behörden von ihnen keine Gesundheitsgefahr ausging.

Das Urteil vom Donnerstag zeige nun aber, „dass es zum Verkehrsverbot nicht hätte kommen dürfen, da die Weine nicht die europaweit geregelten Werte überschritten haben“, sagt Battke-Grünberg-Anwalt Dr. Daniel Schöneich.
Mit dem Urteil vom Donnerstag kann nun das Schadenersatzverfahren vor dem Landgericht Dresden weitergeführt werden.

Pressestimmen zum Urteil:
Zeit.de
Tagesschau.de
Saechsische.de

Nach der erfolgreichen Verhandlung am 14.09.2023 vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht: Philipp Krüger (Qualitätsmanager WG Meißen), Lutz Krüger (Geschäftsführer WG Meißen), Dr. Ludger Meuten (Rechtsanwalt Battke Grünberg), Dr. Daniel Schöneich (Rechtsanwalt Battke Grünberg) v.l.n.r.
Nach der erfolgreichen Verhandlung am 14.09.2023 vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht: Philipp Krüger (Qualitätsmanager WG Meißen), Lutz Krüger (Geschäftsführer WG Meißen), Dr. Ludger Meuten (Rechtsanwalt Battke Grünberg), Dr. Daniel Schöneich (Rechtsanwalt Battke Grünberg) v.l.n.r.

Teilen:

Dr. Daniel Schöneich
Tel: +49 351 563 90 20