Das Wettbewerbsregister – es ist soweit

Im Dezember 2021 angekündigt,  besteht seit dem 1. Juni 2022 nun ab Erreichen eines bestimmten Auftragswertes eine Abfragepflicht des öffentlichen Auftraggebers. Über das Wettbewerbsregister hat der öffentliche Auftraggeber vor der Zuschlagserteilung Informationen über den Bieter abzufragen, die zu einem Ausschluss vom Ausschreibungsverfahren führen können.

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Juliane Pethke
Tel: +49 351 563 90 29