Seit dem 1. Dezember 2021 sind (Strafverfolgungs-) Behörden verpflichtet Rechtsverstöße, z. B. rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und ähnliche Wirtschaftsdelikte dem Bundeskartellamt mitzuteilen. Diese werden nach Prüfung durch das Bundeskartellamt in das Wettbewerbsregister eingetragen.
Öffentliche Auftraggeber haben nun die Möglichkeit über das Register mittels elektronischer Abfrage, Informationen, die zu einem Ausschluss vom Ausschreibungsverfahren führen können, über Bieter zu erhalten. Für die Abfrage ist zwingend eine vorherige Registrierung des öffentlichen Auftraggebers bei der Registerbehörde und die Schaffung der technischen Voraussetzungen notwendig. Eine Abfragepflicht bestimmter öffentlicher Auftraggeber besteht ab dem 1. Juni 2022.