Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde das sozialversicherungsrechtliche optionale Statusfeststellungsverfahren weitreichend mit Wirkung zum 1. April 2022 reformiert.
Die zentrale Änderung ist, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund nur noch über den Erwerbsstatus „Beschäftigung“ oder „selbstständige Tätigkeit“ entscheidet. Eine Feststellung der Versicherungspflicht erfolgt nicht mehr. Wenn demnach in dem Anfrageverfahren eine abhängige Beschäftigung festgestellt wird, haben Arbeitgeber nun zunächst ihre Versicherungs- und Beitragspflicht selbst zu prüfen und sodann die entsprechend erforderliche Meldung bei der Einzugsstelle (Krankenkasse) vornehmen.
Ferner wurde durch die Reformierung erstmals eine Bindungswirkung der Entscheidung gegenüber allen anderen Sozialversicherungsträgern für die Beurteilung der Versicherungspflicht statuiert. Zudem wurden folgende Instrumente in das Statusfeststellungsverfahren neu implementiert:
Sie sollen zunächst erprobt werden und sind deshalb zeitlich bis zum 30. Juni 2027 begrenzt. Der Deutsche Bundestag entscheidet nach Vorlage eines Berichtes der Deutsche Rentenversicherung Bund über die Entfristung der neuen Instrumente.
Fazit: