Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Wann Arbeitgeber (nicht) zahlen müssen

20-03-2026
Online-Seminar mit der Tangens Wirtschaftsakademie

Beschreibung

Arbeitsunfähig erkranktes Personal verursacht nicht nur organisatorische Schwierigkeiten, sondern gegebenfalls auch hohe Zusatzkosten für Unternehmen. Die steigende Zahl
krankheitsbedingter Fehlzeiten macht es für Arbeitgeber umso wichtiger, die Regelungen zur Entgeltfortzahlung genau zu kennen.


Nicht immer besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung!
Insbesondere dann, wenn Beschäftigte fortgesetzt erkranken, wenn während einer bestehenden Erkrankung eine neue Krankheit hinzutritt oder wenn die Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung
nicht der einzige Verhinderungsgrund ist, müssen Unternehmen den Lohn nicht in jedem Fall weiterzahlen.


🔍Online-Seminar: Sicher entscheiden in 120 Minuten
In unserem 120-minütigen Online-Seminar erhalten Sie kompakt und aktuell das notwendige Fachwissen, um die Entgeltfortzahlung rechtssicher beurteilen zu können. Die Vermittlung erfolgt
anhand zahlreicher Praxisbeispiele und sichert somit eine erfolgreiche Umsetzung in der Praxis.


💡TANGENS-Plus: Aktuelle Praxisfragen & Probleme können im Rahmen unseres Live-Webinars gemeinsam mit dem Fachreferenten besprochen und geklärt werden.

Inhalte

1. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Grundsätzliches, Voraussetzungen und Dauer
2. Keine Entgeltfortzahlung bei verschuldeter Arbeitsunfähigkeit
3. Keine Entgeltfortzahlung bei Fortsetzungserkrankung
4. Einheit des Verhinderungsfalles: Was bedeutet das und wann schließt das die Entgeltfortzahlung aus?
5. Keine Entgeltfortzahlung, wenn Arbeitsunfähigkeit nicht der einzige Verhinderungsgrund ist
6. Beweislastfragen
7. Aktuelle Rechtsprechung

 

Franz Lehr
Phone: +49 351 563 90 26