Tipps

15.01.2025

Rückt das Ende nerviger Cookie-Banner näher?

Zum 1. April 2025 könnte eine Rechtsverordnung der Bundesregierung das Handling von Cookies für Internetnutzer erleichtern. Die sogenannte Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV), gestützt auf § 26 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG), ermöglicht es, Präferenzen im Umgang mit Cookies vorab in entsprechenden Diensten festzulegen. Der Bundestag stimmte der Verordnung am 14. Oktober 2024 zu, der Bundesrat folgte am 20. Dezember 2024.

Ziel: Weniger störende Cookie-Banner

Die Bundesregierung und die Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat erwarten, dass die Verordnung die von Nutzern oft als lästig empfundenen Cookie-Banner reduzieren wird. Präferenzen könnten künftig automatisch von Diensten an Webseiten übermittelt werden, was die Nutzererfahrung vereinfachen soll.

Kritik aus Niedersachsen

Der Landesdatenschutzbeauftragte von Niedersachsen sieht das kritisch. Er betont, dass Einwilligungsbanner weiterhin erforderlich bleiben, da Präferenzen nur für jede Webseite einzeln und bei Änderungen gespeichert werden können. Zudem sei der Anwendungsbereich auf Einwilligungen nach dem TDDDG beschränkt. Separate Zustimmungen, z. B. nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssten weiterhin eingeholt werden.

Weitere Herausforderungen sieht er in der freiwilligen Umsetzung: Webseitenbetreiber sind nicht verpflichtet, die neuen Dienste zu unterstützen. Hinzu kommt, dass bislang keine Anbieter für solche Einwilligungsverwaltungsdienste (EinwV) existieren, diese also erst entwickelt und zugelassen werden müssen.

Fazit:

Die EinwV ist ein Schritt in die richtige Richtung, da sie Nutzern helfen soll, ihre Rechte einfacher wahrzunehmen und nervige Cookie-Banner zu reduzieren. Allerdings ist die Kritik berechtigt: Die freiwillige Umsetzung und der eingeschränkte Anwendungsbereich könnten den Effekt stark begrenzen. Zudem bleibt der nationale Alleingang Deutschlands problematisch, da internationale Anbieter sich voraussichtlich nicht darauf einlassen werden. Ob die Verordnung das Surfen im Internet wirklich einfacher macht, bleibt abzuwarten.

Falls Sie Fragen rund um die datenschutzkonforme Gestaltung der Website Ihres Unternehmens haben, sprechen Sie uns an!

Kontakt

Tags

Teilen

AUF LINKEDIN TEILEN    
PER E-MAIL TEILEN    

Ihr Newsletter. Jetzt registrieren!

Der schnelle Weg zu allen relevanten juristischen Entwicklungen und deren Bewertung durch die Experten von Battke Grünberg.

Was erwartet Sie?

Alle zwei bis drei Monate erwarten Sie juristischen Neuigkeiten sowie Hinweise zu unseren bevorstehenden Veranstaltungen.