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15.01.2025

Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz: Neue Schulungspflicht ab Februar 2025

Rechtlicher Hintergrund:

Ab dem 2. Februar 2025 treten bestimmte Regelungen der KI-Verordnung in Kraft, die Unternehmen verpflichten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI) zu schulen. Diese Schulungspflicht gilt für alle Unternehmen innerhalb der EU und zielt darauf ab, die Fähigkeiten und das Verständnis der Arbeitnehmenden im Bereich der KI-Technologien zu verbessern. Die Verordnung wurde am 13. Juni 2024 verabschiedet und ist Teil eines umfassenderen Rechtsrahmens, der den verantwortungsvollen Einsatz von KI fördern soll.

Die Schulungen sollen sicherstellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Prinzipien der KI verstehen, darunter ethische und rechtliche Aspekte sowie technische Grundlagen. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Arbeitnehmenden regelmäßig an diesen Schulungen teilnehmen, um sicherzustellen, dass sie mit den neuesten Entwicklungen und Best Practices vertraut sind.

Diese Maßnahmen sind darauf ausgelegt, nicht nur das Wissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erweitern, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern, indem sie besser auf die Integration von KI-Technologien vorbereitet sind. Dadurch soll auch das Vertrauen in KI-Systeme gestärkt und ihre Akzeptanz in der breiten Bevölkerung erhöht werden.

Wesentliche Informationen und Pflichten:

  • Neue Pflicht: Die Schulungspflicht für Arbeitnehmende, die mit KI-Systemen arbeiten, ist eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgebende.
  • Gültig ab: Februar 2025
  • Ziel der Schulungspflicht:
    • Sicherstellung einer sachgerechten Anwendung von KI-Systemen
    • Minimierung von Risiken im Zusammenhang mit KI-Einsatz (z.B. Datenschutzverletzungen, Vorurteile in Entscheidungen)
    • Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit KI-Technologien

Mindestinhalte der Schulungen:

Funktionsweise von KI-Systemen:

  • Grundlagen der Künstlichen Intelligenz
  • Arten von KI-Systemen (z.B. Machine Learning, Deep Learning)
  • Anwendungsbereiche im Unternehmen

 

Sicherheits- und Datenschutzaspekte:

  • Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und KI
  • Sicherheitsmaßnahmen für den Schutz von Daten in KI-Systemen
  • Umgang mit potenziellen Sicherheitsrisiken

 

Risiken und potenzielle Vorurteile von KI-Entscheidungen:

  • Erkennung und Vermeidung von Bias in KI-Systemen
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit von KI-getroffenen Entscheidungen
  • Maßnahmen zur Minimierung von Risiken

 

Transparenz und Erklärbarkeit von KI-Output:

  • Verständlichkeit von KI-generierten Ergebnissen
  • Kommunikation von KI-basierten Entscheidungen an Stakeholder

Empfehlungen für Unternehmen:

  • Schulungskonzept entwickeln: Bis spätestens Januar 2025 sollten Unternehmen individuelle Schulungskonzepte erstellen, die auf die spezifischen KI-Anwendungen und Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugeschnitten sind.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter identifizieren: Bestimmen Sie, wer von der Schulungspflicht betroffen ist, und stellen Sie sicher, dass diese erreicht werden.
  • Schulungsformate wählen: Wählen Sie geeignete Schulungsformate (Präsenz, Online, Hybrid) je nach Bedarf und Vorliebe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Nachweis führen: Führen Sie Nachweise über durchgeführte Schulungen, um die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten belegen zu können.

 

Rechtliche Konsequenzen bei Nichtbefolgung: Unternehmen, die die neue Schulungspflicht nicht erfüllen, riskieren rechtliche Konsequenzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Bußgelder und Schadensersatzansprüche. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, die Anforderungen sorgfältig zu prüfen und umzusetzen.

Gern unterstützen wir Sie mit passenden Schulungen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

IT-Recht

Mehr zur KI-Verordnung erfahren Sie auch hier: 

KI Gesetz

 

Kontakt

Dr. Daniel Schöneich

Lawyer

Specialist lawyer for intellectual property rights

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