Danke, für Ihre Teilnahme beim Vergabe- und Baurecht Frühstück 2025!
Schön, dass Sie dabei waren. Wir freuen uns sehr über das große Interesse der rund 70 Teilnehmenden.
Wir hoffen, dass Sie wertvolle Einblicke mitnehmen konnten, anregende Gespräche geführt haben und neue Kontakte knüpfen konnten. Es hat uns große Freude bereitet, Ihnen ein abwechslungsreiches Programm mit aktuellen Themen, lebhaften Diskussionen und vielen Möglichkeiten zum Austausch zu bieten.
Die Vortragsfolien sowie einige Impressionen des Tages stehen Ihnen ab sofort auf dieser Seite zur Verfügung.
BATTKE GRÜNBERG Rechtsanwälte PartGmbB
Kleine Brüdergasse 3-5
01067 Dresden
Deutschland
Tel.: +49 351 56 39 0 0
Fax: +49 351 563 90 99
E-Mail: event@battke-gruenberg.de
Programm Slot 1
Das Vergaberecht wurde bereits vor geraumer Zeit von Politik und Wirtschaft als der Hemmschuh für Wirtschaftswachstum und Bürokratieabbau identifiziert. Mit den aktuellen Reformen auf Bundes-und Landesebene soll eine schnelle und effektive Beschaffung ermöglicht werden. Es stellt sich jedoch die Frage, ob zum einen der Ausgangspunkt der Reformbestrebungen zutreffend ist und zum anderen, ob das Licht der Reformen den Schatten überwiegen wird.
Referent:
Dr. Ludger Meuten
Fachanwalt für Vergaberecht
Programm Slot 2
Schwerpunktmäßig werden zwei Themen behandelt, die uns seit Jahren beschäftigen:
Referent:
Rainer Fahrenbruch
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Programm Slot 3
Für die öffentliche Hand steht die Vereinbarkeit einer Anordnung mit vergaberechtlichen Bindungen im Vordergrund, während Architekten, Planer und Bauunternehmer die baurechtlichen Folgen – insbesondere zu Anspruchsgrundlagen, Vergütungshöhe und Abgrenzung – im Blick haben müssen. Der Vortrag bündelt die unterschiedlichen Perspektiven und verdeutlicht die rechtliche Grenzen und die praktischen Umsetzungsmöglichkeiten.
Referierende:
Prof. Dr. Johannes Handschumacher
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Juliane Pethke
Fachanwältin für Vergaberecht
Programm Slot 4
Ärger um die liebsten Begleiter des Menschen: Wann greift das Baurecht in die private Tierhaltung ein?
Referentin:
Nastasja Rappl LL.B.
Rechtsanwältin
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