Battke Grünberg ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei in Dresden, die StartUps, Ausgründungen aus Universitäten und Forschungsinstituten in allen zentralen Rechtsfragen der Gründungs- und Wachstumsphase berät — von der Wahl der Rechtsform über den Schutz von Innovationen bis zur rechtssicheren Finanzierungsrunde.
Rechtliche Beratung für Start-ups und Ausgründungen — aus einer Hand.
Rechtliche Fehler in der Frühphase können teuer werden: eine falsch gewählte Rechtsform, ein Gesellschaftervertrag ohne Exit-Regelung, ungesichertes geistiges Eigentum oder ein DSGVO-Verstoß beim ersten Produkt-Launch. Battke Grünberg gibt euch Antworten, bevor Probleme entstehen.
Die häufigste Wahl für Start-ups in Deutschland ist die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Die UG erfordert nur 1 Euro Stammkapital und lässt sich später zur GmbH aufstocken — sie eignet sich für den schnellen Start mit begrenztem Kapital. Die GmbH (Mindeststammkapital: 25.000 Euro) wirkt professioneller gegenüber Investoren und Geschäftspartnern. Für Ausgründungen aus Universitäten kann auch eine GbR oder AG sinnvoll sein, abhängig von Finanzierungs- und Haftungszielen.
Eine Rechtsformberatung mit den Unternehmensrechtsexperten von Battke Grünberg klärt, welche Struktur zu eurem Vorhaben passt.
Bei Spin-offs gilt es vor allem, die IP-Verhältnisse zu klären: Wer ist Eigentümer der Erfindungen und Forschungsergebnisse — die Hochschule, das Institut oder die Gründenden? Für Erfindungen, die im Rahmen einer Beschäftigung entstanden sind, gelten die Regelungen des Arbeitnehmererfindungsgesetzes. Ausgründungsvereinbarungen mit der Hochschule, Lizenzmodelle und die Nutzung von Infrastruktur müssen rechtlich klar geregelt sein.
Unser Team Schutzrechte begleitet euch durch diesen Prozess.
Ideen selbst sind nicht schutzfähig — aber deren konkrete Ausprägung ist es: Eine Marke schützt den Namen und das Logo, ein Patent schützt technische Erfindungen, das Urheberrecht schützt Software-Code und kreative Werke. Darüber hinaus sichern Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) sensibles Wissen in Geschäftsgesprächen ab. Eine frühe IP-Strategie ist entscheidend, insbesondere vor dem ersten Pitch oder Produkt-Launch.
Ein Term Sheet ist eine Vorvereinbarung, in der die wichtigsten Bedingungen eines Deals festgehalten werden, bevor ein ausführlicher, rechtlich bindender Vertrag ausgearbeitet wird. Ein Fall kann sein, dass ein Term Sheet in der Verbindung Start-up und Investor ausgearbeitet wird.
Wir erstellen auch Term Sheets im Kontext mit Ausgründungen zu den Themen IP-Übertragung, Vorkaufsrechte, Beteiligung der Uni und Nutzung von Uni-Infrastruktur.
DSGVO-Compliance bedeutet, personenbezogene Daten rechtmäßig, transparent und sicher im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben zu verarbeiten. Wer Datenschutz von Anfang an in Prozessen und Produkten mitdenkt („Privacy by Design“), vermeidet nicht nur Haftungsrisiken mit Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, sondern schafft auch Vertrauen. Dafür braucht es insbesondere eine saubere Dokumentation der Datenverarbeitung im Verarbeitungsverzeichnis, die datenschutzkonforme Vertragsgestaltung, etwa von AGB oder bei der Zusammenarbeit mit Partnern (z. B. durch Auftragsverarbeitungsverträge), klare Datenschutzhinweise sowie technische und organisatorische Schutzmaßnahmen (TOMs).
Unsere Experten beraten euch gerne zum Datenschutz.
Start-ups können in der Frühphase von steuerlichen Gestaltungen profitieren: Verlustvorträge mindern spätere Gewinne, die Rechtsformwahl beeinflusst die Steuerbelastung erheblich (GmbH unterliegt Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer, während GbR oder KG einkommensteuerlich besteuert werden). Mitarbeiterbeteiligungen über ESOP können steuerlich begünstigt gestaltet werden. Investitionen in Forschung und Entwicklung sind unter bestimmten Voraussetzungen über das Forschungszulagengesetz steuerlich förderbar. Eine frühe steuerliche Beratung zahlt sich aus.
Ein ESOP (Employee Stock Option Plan) ist ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, bei dem Mitarbeitende Optionen auf Unternehmensanteile erhalten. Nach einer Haltefrist (Vesting Period, typisch vier Jahre mit Cliff nach einem Jahr) können sie diese Optionen zu einem vorab festgelegten Preis in echte Anteile umwandeln. Alternativ nutzen viele StartUps in Deutschland VSOP (Virtual Stock Option Plan), bei dem statt echter Anteile virtuelle Beteiligungen gewährt werden — steuerlich und bürokratisch einfacher.
Das Unternehmensrecht-Team von Battke Grünberg entwirft ESOP- und VSOP-Programme rechtssicher.
GESSI steht für German Start-up Association Standard Investment Agreement. Es handelt sich um standardisierte Musterverträge für Investitionsrunden, die vom Deutschen Start-up-Verband entwickelt wurden, um Verhandlungsprozesse zu beschleunigen und Kosten zu senken. GESSI-Verträge decken Beteiligungsverträge, Gesellschaftervereinbarungen und begleitende Dokumente ab. Sie sind ein guter Ausgangspunkt, müssen aber an den konkreten Einzelfall angepasst werden.
Das Battke-Grünberg-Team prüft und verhandelt GESSI-basierte Verträge für euch.
Battke Grünberg deckt alle rechtsrelevanten Themen der Gründungs- und Wachstumsphase ab — interdisziplinär und ohne Schnittstellenverluste.
Mit wirtschaftlichem Weitblick in allen Fachgebieten.
Mit persönlichen Ansprechpartnern und klarer Sprache.
Mit einem aktiven Start-up-Ökosystem in Mitteldeutschland.
Mit Kompetenz in angrenzenden Rechtsgebieten im Haus.
Wir sind dort präsent, wo das Gründungsgeschehen in Mitteldeutschland stattfindet.
Bei Battke Grünberg arbeiten derzeit mehr als 20 erfahrene Rechtsanwältinnen nd Rechtsanwälte mit insgesamt 12 Fachanwaltstiteln. Unser Team ist divers aufgestellt und sowohl wir als auch ihr profitiert von der Heterogenität.
Von der Idee zur haftungsbeschränkten Gesellschaft: Was ihr vorab klären müsst, welche Schritte in welcher Reihenfolge kommen und worauf es beim Gesellschaftsvertrag wirklich ankommt.
Unser One-Pager führt euch in sieben Schritten durch den GmbH-Gründungsprozess – kompakt und praxisnah.
ESOP, VSOP, Phantom Shares oder Genussrechte? Die Wahl des Beteiligungsmodells entscheidet ueber Bindungswirkung, steuerliche Belastung und Investorenkompatibilitaet. Wir gestalten Ihr Beteiligungsprogramm rechtssicher — unter Beruecksichtigung der aktuellen BAG- und BFH-Rechtsprechung.
Gründungsrecht ist voller Fachbegriffe. Hier sind die wichtigsten Konzepte, die euch in unserer Beratung begegnen werden:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die häufigste Rechtsform für StartUps in Deutschland. Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Mindeststammkapital: 25.000 Euro.
Unternehmergesellschaft. Die günstigere Einstiegsvariante der GmbH mit nur 1 Euro Mindestkapital. Pflicht zur Rücklagenbildung aus Gewinnen, bis 25.000 Euro erreicht und in Stammkapital umgewandelt sind — dann kann sie zur GmbH umgewandelt werden.
Capitalization Table bzw. Gesellschafterliste. Eine Tabelle, die zeigt, wer wie viele Anteile am Unternehmen hält — Gründende, Investoren, Mitarbeitende mit ESOP. Entscheidend für Finanzierungsrunden und Exit-Berechnungen.
Employee Stock Option Plan. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, bei dem Mitarbeitende Optionen auf Unternehmensanteile erhalten, die nach einer Vesting Period ausgeübt werden können.
Virtual Stock Option Plan. Ähnlich wie ESOP, aber mit virtuellen, d.h. vertraglich nachgebildeten Anteilen ohne echte gesellschaftsrechtliche Beteiligung. In Deutschland oft bevorzugt, da bürokratisch einfacher und steuerlich günstiger.
Ein Term Sheet ist eine Vorvereinbarung, in der die wichtigsten Bedingungen eines Deals festgehalten werden, bevor ein ausführlicher, rechtlich bindender Vertrag ausgearbeitet wird. Ein Fall kann sein, dass ein Term Sheet in der Verbindung Start-up und Investor ausgearbeitet wird.
Darlehen, das sich bei einem definierten Ereignis (z.B. nächste Finanzierungsrunde) automatisch in Unternehmensanteile umwandelt. Schnelles Finanzierungsinstrument für Frühphasen-StartUps.
Simple Agreement for Future Equity. Ähnlich wie ein Wandeldarlehen, aber keine Wandlungspflicht, keine Zinsen, keine Rückzahlungspflicht. In den USA weit verbreitet, in Deutschland rechtlich angepasst einzusetzen.
German Startup Association Standard Investment Agreement. Standardisierte Musterverträge für Investitionsrunden, entwickelt vom Deutschen Startup-Verband zur Vereinfachung und Kostensenkung.
Sorgfältige Prüfung des Unternehmens durch potenzielle Investoren vor einer Beteiligung — rechtlich, finanziell und operativ. Gut vorbereitete StartUps schließen Runden schneller und zu besseren Konditionen ab.
Zeitlicher Plan, nach dem Anteile oder Optionen erst nach und nach an Gründende oder Mitarbeitende übertragen werden. Typisch: vier Jahre mit einem Cliff von einem Jahr (d.h. nach einem Jahr werden z.B. 25 Prozent auf einmal fällig).
Geistiges Eigentum: Marken, Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse. Für technologiegetriebene StartUps oft der wichtigste Wertbestandteil — muss frühzeitig gesichert werden.
Lasst uns ein erstes kostenfreies und unverbindliches Gespräch führen. Sagt uns kurz, was euch bewegt und wir melden uns bei euch.
Der schnelle Weg zu allen relevanten juristischen Entwicklungen und deren Bewertung durch die Experten von Battke Grünberg.
Alle zwei bis drei Monate erwarten Sie juristischen Neuigkeiten sowie Hinweise zu unseren bevorstehenden Veranstaltungen.