Die Möglichkeit zur telefonischen „Bestellung“ einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung endet zum 19.4.2020.
Diese Ausnahmeregelung wurde nun doch am 20. April 2020 bis zum 4. Mai 2020 verlängert. Nach dieser Corona- Sonderregelung dürfen die Ärztinnen und Ärzte weiterhin bei Erkrankungen der oberen Atemwege ohne persönliche Untersuchung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu 14 Tage ausstellen.
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