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23.09.2026

KI-Recht gecheckt: Praxis-Impulse für den Einsatz von KI

Künstliche Intelligenz ist in vielen Organisationen längst Teil des Arbeitsalltags. Die rechtlichen Fragen, die damit verbunden sind, bleiben dagegen oft offen. Mit dem Leitfaden „KI-Recht gecheckt: 10 Praxis-Impulse zu KI“ bündeln wir die Themen, die in unserer Beratung von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Trägern der Sozialwirtschaft immer wieder aufkommen. Der Leitfaden steht ab sofort kostenfrei zur Verfügung.

Worum geht es im Leitfaden „KI-Recht gecheckt“?

„KI-Recht gecheckt: Praxis-Impulse zu KI“ ist ein kostenfreier Leitfaden von Battke Grünberg. Er gibt einen kompakten Überblick über die rechtlichen Fragen, die sich beim Einsatz von KI-Anwendungen stellen, von der KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO über Datenschutz und Arbeitsrecht bis zur Haftung für KI-Ergebnisse. Jeder Impuls greift eine konkrete Praxisfrage auf und ordnet sie verständlich ein.

Welche Themen behandelt der Leitfaden?

→ KI-Kompetenz
→ Datenschutz und KI
→ Schutz von Geschäftsgeheimnissen
→ Risikoklasse nach KI-VO
→ Beschaffung von KI
→ KI und Arbeitsrecht
→ Kennzeichnungspflichten
→ Haftung für KI-Ergebnisse
→ Schutzrechte an KI-Ergebnissen
→ Hilfe zur Selbsthilfe

Ergänzt wird der Leitfaden um Beispiele aktueller Rechtsprechung, die zeigen, wie Gerichte Fragen rund um KI bereits heute bewerten.

Für wen ist der Leitfaden gedacht?

Der Leitfaden richtet sich an alle, die KI-Anwendungen bereits nutzen oder deren Einführung planen: Geschäftsführungen, Personalverantwortliche, Datenschutz- und Compliance-Verantwortliche sowie Vergabestellen in öffentlichen Einrichtungen. Besonders hilfreich ist er für Organisationen ohne eigene Rechtsabteilung, die einen strukturierten Einstieg in das Thema suchen.

Warum lohnt es sich, KI-Recht jetzt in den Blick zu nehmen?

Seit dem 2. Februar 2025 sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen nach Art. 4 KI-VO verpflichtet, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Weitere Pflichten der KI-Verordnung, etwa zu Transparenz und Kennzeichnung, greifen gestaffelt. Hinzu kommen Fragen, die unabhängig von der KI-VO bestehen: Dürfen personenbezogene Daten in ein KI-System fließen? Wer haftet für fehlerhafte Ergebnisse? Wem stehen die Rechte an KI-generierten Inhalten zu? In der Praxis werden KI-Werkzeuge zudem häufig von einzelnen Abteilungen eingeführt, ohne dass eine zentrale Übersicht besteht. Der Leitfaden hilft dabei, diese Fragen geordnet anzugehen.

Wie erhalte ich den Leitfaden?

Der Leitfaden kann über das Formular auf unserer Landingpage kostenfrei angefordert werden: https://battke-gruenberg.de/ki-leitfaden/. Der Versand erfolgt per E-Mail.

Der Leitfaden ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wenn Sie Fragen zum KI-Einsatz in Ihrer Organisation haben oder Ihre Mitarbeitenden im Sinne von Art. 4 KI-VO schulen möchten, sprechen Sie uns gern an. Informationen zu unserem Schulungsangebot finden Sie unter https://battke-gruenberg.de/ki-schulung/.

Kontakt

Manuela Pokern

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

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