In der Nacht vom 25. August 2020 hat sich der Koalitionsausschuss auf eine Verlängerung der Sonderregelungen zur Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2021 verständigt.
Wenn aber Sie als Unternehmen nach Corona nicht mehr so weitermachen können wie bislang, muss über Umstrukturierungen bis hin zu betriebsbedingten Kündigungen nachgedacht werden. Ob und wann die bereits während der Kurzarbeit geschehen kann, und welche Vorbereitungen ein Arbeitgeber treffen muss, erläutert Ihnen gern unser Arbeitsrechtsteam.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Mediatorin (Univ.)
Coach (Univ.)