Mit Schreiben vom 22. Mai 2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie darüber informiert, dass die öffentlichen Auftraggeber zum 1. Oktober 2020 ihre Pflichten zu der beim statistischen Bundesamt (Destatis) geführten Vergabestatistik erfüllen müssen.
Hierzu kann der öffentliche Auftraggeber bereits jetzt geeignete Maßnahmen ergreifen, indem er
Eine Anwendung der VergStatVO setzt nur noch eine Ankündigung des BMWi im Bundesanzeiger voraus. Mit dieser ist nach Information des BMWi im Juni 2020 zu rechnen.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Vergaberecht