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15.04.2020

Update: Vorhandene Finanzierungshilfen in Zeiten der Corona-Pandemie

+++Update 15. April 2020+++
KfW-Schnellkredit 2020

Gegenstand:

  • Darlehen zur Liquiditätshilfe für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel)

Antragsberechtigt:

  • Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU)

Fördervoraussetzungen:

  • Unternehmen ist seit mindestens Januar 2019 am Markt
  • das Unternehmen hat in 2019 oder in Summe der letzten drei Jahre einen Gewinn erwirtschaftet
  • keine weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW-Bank

Konditionen:

  • Darlehen mit einem maximalen Kreditbetrag von bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019:
  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
  • die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW-Bank, gesichert durch eine Garantie des Bundes
  • Laufzeit: bis zu 10 Jahre, davon die ersten 2 Jahre tilgungsfrei

 

+++Update 31. März 2020+++

⇒ Soforthilfe-Zuschuss Bund

Gegenstand:

  • Soforthilfe-Zuschuss für kleine Unternehmen einschl. Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe, die aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage geraten sind

Antragsberechtigt:

  • Solo-Selbstständige, Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb und kleinere Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (VZÄ)

Fördervoraussetzungen:

  • das Vorliegen einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage aufgrund der Corona-Pandemie
  • Antragsteller ist bei einem deutschen Finanzamt gemeldet
  • Antragsteller hat seinen Sitz oder seine Betriebsstätte im Freistaat Sachsen

Konditionen:

  • einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 9.000 bei bis zu 5 Beschäftigten und bis zu EUR 15.000 bei bis zu 10 Beschäftigten des Antragstellers
  • nicht rückzahlbar

 

+++Update 27. März 2020+++

⇒Dresdner Sofortprogramm für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler

Gegenstand:

  • Soforthilfe für Unternehmer bzw. Unternehmen, die durch die Corona-Krise starke Umsatzeinbußen erlitten haben, in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder in Liquiditätsengpässe geraten sind

Antragsberechtigt:

  • Selbstständige, Freiberufler und Kleinsunternehmen aus allen Branchen

Fördervoraussetzungen:

  • Hauptsitz oder selbstständige Niederlassung liegt in Dresden
  • wirtschaftliche Einbußen durch die Allgemeinverfügung oder die daraus resultierenden Folgen von mindestens der Höhe der Zuwendung

Konditionen:

  • Zuschuss in Höhe von pauschal EUR 1.000,00
  • nicht rückzahlbar

⇒ Soforthilfedarlehen „Sachsen hilft sofort“ der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – 

Gegenstand:

  • Liquiditätsbedarf bei Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit unverschuldeten  Umsatzrückgängen konfrontiert sind

Antragsberechtigt:

  • Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 1 Mio. EUR im Haupterwerb
  • Mittelständische Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern (VZÄ) und mit einem Jahresumsatz im Jahr 2019 über 1 Mio. EUR

Fördervoraussetzungen:

  • Sitz order Betriebsstätte befindet sich im Freistaat Sachsen und der Liquiditätsbedarf besteht für diese Einrichtungen
  • Unternehmen war per 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund
  • Prognose für einen Umsatzrückgang beträgt mindestens 20 % für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise
  • Rückzahlung des Darlehens bei normalem wirtschaftliche Ablauf innerhalb der Darlehenslaufzeit möglich

Konditionen:

  • privatrechtliches Darlehen mit folgender Darlehenshöhe:
    • Für antragsberechtigte Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleinstunternehmen ist die Darlehenshöhe auf 50.000,00 EUR begrenzt
    • Für antragsberechtigte mittelständische Unternehmen ist die Darlehenshöhe auf 100.000,00 EUR begrenzt
  • bis zu 10 Jahre Laufzeit
  • zinslos
  • nachrangig
  • bei Staatsdarlehen erfolgen die ersten 3 Jahre tilgungsfrei

⇒ KfW Sonderprogramm 2020 / ERP-Gründerkredit

Gegenstand:

  • Liquiditätsbedarf für Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Erwerb von Vermögenswerten und Leasing

Antragsberechtigt:

  • Unternehmen jeder Größe und jeden Alters

Fördervoraussetzungen:

  • es besteht für das Unternehmen unter der Annahme einer sich wieder normalisierenden wirtschaftlichen Gesamtsituation eine positive Fortführungsprognose
  • keine Umschuldung

Konditionen:

  • Risikoübernahme für ein Bankdarlehen  von 80 – 90 % des kreditvolumens
  • Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der LOhnkosten 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro
  • Laufzeit von bis zu 10 Jahren mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Zinsen für kleinere und mittlere Unternehmen zwischen 1 % und 1,46 % p. a., für größere Unternehmen zwischen 2 % und 2,12 % p. a.

⇒ Express Liquidität der Bürgschaftsbank Sachsen

Gegenstand:

  • Liquiditätsfinanzierungen im Zuge der Auswirkungen des Coronavirus

Antragsberechtigt:

  • bestehende Unternehmen in Sachsen, die bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren

Fördervoraussetzungen:

  • Ausfallwahrscheinlichkeit gem. Rating < 4 %
  • Bestätigung der Hausbank, die Kapitaldienstfähigkeit banküblich geprüft zu haben sowie Zusicherung der Finanzierungsbereitschaft in Verbindung mit der Bürgschaft
  • positives Jahresergebnis
  • positives wirtschaftliches Eigenkapital
  • keine Umschuldung

Konditionen:

  • Bürgschaft für ein Bankdarlehen von 80 % des Kreditvolumens
  • Die maximale Bürgschaftshöhe beträgt 80 % oder EUR 500.000,00
  • Laufzeit von bis zu 8 Jahren
  • Zinsen bei 80 % Bürgschaftshöhe 1,5 % des valutierenden Kredites zzgl. Umsatzsteuer
  • Sicherheiten: Anschlusshaftung an bestehende Sicherheitsvereinbarungen; wenn keine Sicherheitenvereinbarungen bestehen, persönliche Haftung der Gesellschafter/Geschäftsführer in höhe der Kreditsumme (maximal zwei Jahresgehälter)

Weitere Finanzierungshilfen von Bund und Ländern sind in Planung.

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