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10.01.2024

Tipps für Personalverantwortliche: Dienstplanänderung per SMS – müssen das Ihre Beschäftigten nach Feierabend lesen?

von Daniela Guhl

Wann müssen Beschäftigte eine SMS nach Feierabend lesen: Das Urteil

Sofern Beschäftigte aufgrund einer betrieblichen Regelung wissen, dass Ort und Zeit der am Folgetag zu erbringenden Arbeitsleistung konkretisiert werden, sind sie verpflichtet, eine entsprechende SMS auch in ihrer Freizeit zur Kenntnis zu nehmen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 23. August 2023, 5 AZR 349/22. Die Vorinstanz vertrat noch den Standpunkt, dass die Beschäftigten das Recht haben, in ihrer Freizeit selbst entscheiden zu können, für wen sie erreichbar sein wollen, und für wen nicht. Das Lesen der SMS sei Arbeitszeit, weil Arbeit nicht zu Freizeit werde, nur weil sie in einem ganz geringen Zeitumfang anfalle.

Mit welchen Folgen haben Beschäftigte zu rechnen: Der konkrete Fall

In einer Betriebsvereinbarung der Beklagten war geregelt, dass für einzelne Beschäftigte kurzfristig angeordnete Springerdienste bis um 20:00 Uhr des Vortags hinsichtlich Ort und Zeit des Dienstes näher konkretisiert werden können. Der als Notfallsanitäter beschäftigte Kläger hatte zweimal die kurzfristige Änderung seines Springerdienstes erst nach dem regulären Beginn seiner Schicht zur Kenntnis genommen, was zu spät für den geänderten Schichtbeginn war. Der Kläger hatte sein Handy zwischen den Dienstzeiten lautlos gestellt, um sich um seine Kinder zu kümmern. Daher hatte er weder auf Anrufe der Arbeitgeberin reagiert noch deren SMS und E-Mail gelesen. Daraufhin hatte die Beklagte sein Arbeitszeitkonto gekürzt und ihn abgemahnt. Der Kläger verlangte die Gutschrift der Stunden und die Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte.

Frau am Laptop mit Handy in der Hand

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass der Sanitäter seine Arbeitsleistung zu spät und somit nicht ordnungsgemäß angeboten hatte und die Arbeitgeberin nicht im Annahmeverzug war. Daher waren Abmahnung und die Guthabenkürzung auf dem Arbeitszeitkonto gerechtfertigt. Laut Bundesarbeitsgericht bestand für den Kläger die Pflicht, Dienstplanänderungen auch außerhalb seiner Dienstzeit zur Kenntnis zu nehmen. Das Gericht argumentierte, dass er nicht verpflichtet war, den ganzen Tag auf sein Handy zu schauen und sich dienstbereit zu halten. Es hätte genügt, wenn er die Mitteilung am Morgen des Arbeitstages gelesen hätte. Seine nach dem Arbeitszeitgesetz einzuhaltende Ruhezeit wäre durch die Kenntnisnahme nicht unterbrochen worden. Er konnte frei entscheiden, wann er die Weisung zur Kenntnis nimmt. Die für das Lesen der SMS benötigte Zeit sei zudem derart geringfügig, dass nicht von einer ganz erheblichen Beeinträchtigung der Nutzung seiner Freizeit ausgegangen werden könne. Es ist keine Verletzung des Gesundheits- oder Persönlichkeitsschutzes, sich in minimaler Weise mit dienstlichen Nachrichten außerhalb der regulären Arbeitszeit zu beschäftigen.

Was sollten Sie beachten: Der Praxishinweis

Nach diesem Urteil sind Beschäftigte nur verpflichtet, die Mitteilung des für den Folgetag maßgeblichen Arbeitsort und Arbeitsbeginn in ihrer Freizeit zur Kenntnis zu nehmen, wenn sie aufgrund betrieblicher Regelungen mit dieser Mitteilung rechnen müssen. Unternehmen dürfen jedoch keineswegs verlangen, dass die Beschäftigten sämtliche arbeitsvorbereitenden Informationen während ihrer Freizeit entgegennehmen. Damit es eine klare Trennung von Arbeit und Freizeit gibt, sollten Sie in Ihrem Unternehmen festlegen, welche Tätigkeiten von den Beschäftigten außerhalb der Arbeitszeiten erwartet werden. Das vermeidet die Unterbrechung der Ruhezeit und ermöglicht Ihren Beschäftigten eine gesunde Work-Life-Balance.

Kontakt

Daniela Guhl

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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