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18.02.2021

Mitteilungspflicht zum Transparenzregister zukünftig für alle Gesellschaften

Nach einem aktuellen Referentenentwurf plant der Gesetzgeber die Mitteilungspflichten an das Transparenzregister zu verschärfen.
Das Gesetz soll der Umsetzung einer EU-Richtlinie dienen mit der die bessere Vernetzung der europäischen Transparenzregister ermöglicht werden soll. Derzeit können sich diejenigen Gesellschaften auf die sog. Mitteilungsfiktion berufen, bei denen sich die erforderlichen Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten bereits aus einem anderen öffentlichen Register ergeben. In diesem Fall war eine Mitteilung an das Transparenzregister entbehrlich. Die Ausnahme kam insbesondere GmbHs zu Gute, die eine aktuelle Gesellschafterliste beim Handelsregister einzureichen haben. Diese Ausnahme von der Mitteilungspflicht soll zukünftig entfallen. Dies hätte zur Folge, dass sich alle Rechtseinheiten beim Transparenzregister melden müssen und das Transparenzregister zum Vollregister erstarkt. Es ist noch offen, wann das Gesetz in Kraft treten wird.

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