News

23.03.2020

19. März 2020: Pflegeselbstverwaltung beschließt umfangreiche Corona-Sofortmaßnahmen

Am 19. März 2020 haben der GKV-Spitzenverband und Vertreter der Pflegeeinrichtungen und -dienste wie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) mit Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums folgendes beschlossen:
  • Die Corona-bedingten Mehrausgaben werden von der Pflegeversicherung übernommen. Dies betrifft Kosten für die Schutzausrüstung, also Handschuhe, Atemmasken und auch zusätzliche Desinfektion für die Pflegerinnen und Pfleger.
  • Der Pflege-TÜV wird bis Ende September 2020 ausgesetzt. Weder Qualifikationsanforderungen noch Personalregelungen sollen die mögliche Versorgung behindern.
  • Die Medizinischen Dienste führen keine persönlichen Begutachtungen in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen durch. Die Begutachtungen werden auf ein telefonisches leitfadengestütztes Vorgehen umgestellt.
  • Beratungsbesuche gem. § 37 Abs. 3 SGB XI in der Häuslichkeit werden bis Ende September 2020 ausgesetzt. Bislang waren diese Beratungsbesuche verpflichtend zur Qualitätssicherung und Unterstützung der häuslichen Pflege. Daran geknüpfte Sanktionen wie Kürzung oder  Entziehung des Pflegegeldes werden ausgesetzt. Es besteht die Möglichkeit telefonischer Beratung.
Quelle: www.GKV-Spitzenverband.de

Kontakt

BATTKE GRÜNBERG Rechtsanwälte PartGmbB

Kleine Brüdergasse 3-5
01067 Dresden
Deutschland

Tel.: +49 351 56 39 0 0
Fax: +49 351 563 90 99

E-Mail: info@battke-gruenberg.de

Tags

Teilen

AUF LINKEDIN TEILEN    
PER E-MAIL TEILEN    

Ihr Newsletter. Jetzt registrieren!

Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.

Der schnelle Weg zu allen relevanten juristischen Entwicklungen und deren Bewertung durch die Experten von Battke Grünberg.