Der Gesetzgeber hat mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft tretenden Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) das Recht der GbR grundlegend reformiert, mit der Einführung eines Gesellschaftsregisters für Publizität gesorgt, die vor allem für grundstücksverwaltende GbRs von großer Bedeutung ist, und zugleich auch bei den Handelsgesellschaften einige Neuerungen eingeführt, die die Verantwortlichen in diesen Gesellschaften kennen sollten.
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