Eine Ausgründung ist weit mehr als ein juristischer Vorgang – sie ist ein strategischer Schritt mit großer Tragweite für alle Beteiligten. Wer rechtzeitig für Klarheit sorgt, Risiken identifiziert und fair verhandelt, schafft die Grundlage für nachhaltigen Erfolg. Forschungseinrichtungen haben eine zentrale Rolle: als Ermöglicher, als Partner – und als Garant für einen wirksamen Transfer von Wissen in gesellschaftlichen Nutzen.
Wir begleiten Sie mit juristischer Expertise – von der Antragstellung bis zur Ausgründung, vom Schutzrecht bis zum Start-up. Klar, strategisch und lösungsorientiert.
Ob Verbundprojekt, Auftragsforschung oder Kooperationsvertrag: Wir sorgen für rechtliche Klarheit bei Rechten, Pflichten und Ergebnissen – und beraten zu Förderprogrammen wie EXIST und ZIM sowie zu Programmen von Förderbanken. So schaffen wir Struktur für Innovation.
Wissenschaftliche Ergebnisse müssen sicher und wirksam in die Praxis überführt werden. Wir gestalten Technologietransferverträge, prüfen Rechteketten und koordinieren den Übergang von IP, Prototypen oder Software – inklusive Nutzung von Forschungseinrichtungen und deren Infrastruktur.
Patente, Marken, Datenbanken oder Software: Wir unterstützen bei der Identifikation, Sicherung und Lizenzierung von Schutzrechten – auch in komplexen Fällen gemeinsamer Urheberschaft oder Drittmittelfinanzierung. So bleibt Ihr geistiges Eigentum wirtschaftlich nutzbar.
Wir beraten Start-ups aus Forschung und Entwicklung entlang ihres Wachstumswegs – von Beteiligungsverträgen über IP-Bewertung bis hin zu flexiblen Lizenzmodellen. Auch Themen wie Nebentätigkeit, Fördermittel oder strategische Partnerschaften haben wir dabei im Blick.
Ausgründungen sind ein Schlüsselinstrument des Technologietransfers – aber auch rechtlich komplex. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Vertragssignatur:
IP klären: Wer besitzt was – und darf es veräußert werden?
NDA & Transparenz: Frühzeitig Vertraulichkeit und Handlungsfreiheit absichern
Lizenzen & Beteiligung: Rechteübergabe transparent und investorenfähig gestalten
Infrastruktur & Ressourcen: Nutzung von Labor, Geräten oder Software rechtssicher regeln
Verträge mit Weitsicht: LOIs, Term Sheets, Übertragungsverträge, Rückfallklauseln
Unsere Erfahrung: Je klarer die Struktur, desto stärker das Vertrauen – auch gegenüber Investorinnen und Investoren.
Transfer ist Teamarbeit: Juristinnen und Juristen, Forschende, Transferstellen und nicht zuletzt die künftigen Unternehmerinnen und Unternehmer selbst sollten Hand in Hand und gemeinsam auf ein Ziel hinarbeiten.
Standardverträge helfen, Strukturen zu schaffen, dürfen aber nicht zu starr sein. Hybride Modelle – etwa zeitlich begrenzte Lizenzen mit späterer Kaufoption – können helfen, wirtschaftliche Risiken abzufedern und gleichzeitig Handlungsfähigkeit zu sichern. Auch der Zugang zu Fördermitteln, etwa durch EXIST oder GO-Bio, sollte frühzeitig gemeinsam ausgelotet werden.
Ob Transferstelle, Gründerteam oder Forschungseinrichtung – wir helfen, aus Ideen Wirklichkeit zu machen.
Ob in der Grundlagenforschung oder in der Entwicklung marktreifer Technologien – rechtliche Fragestellungen begleiten jede Phase des Innovationsprozesses. Wir unterstützen Forschungs- einrichtungen, Unternehmen und Start-ups dabei, ihre Ideen rechtlich ab-zusichern und nachhaltig zu schützen.
Dr. Marie Sophie Arendt und Dr. Daniel Schöneich, sind erfahrene Rechts-anwältinnen und Spezialisten mit langjähriger Expertise im gewerblichen Rechtsschutz.
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Arbeits- und wirtschaftsrechtliche Kenntnisse können entscheidend für den Unternehmenserfolg sein. In unseren Veranstaltungen vermitteln wir interessantes juristisches Hintergrundwissen und geben Unternehmern und Personalverantwortlichen praktische Tipps für ihre tägliche Arbeit.
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Ab dem 2. Februar 2025 gilt EU-weit eine gesetzliche Pflicht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu schulen. Diese neue Anforderung zielt darauf ab, ethisches und technisches Wissen zu stärken und die sichere Nutzung von KI-Technologien im Arbeitsalltag sicherzustellen.
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Seit einem Jahr ist das neue Recht für Personengesellschaften (MoPeG) in Kraft – Zeit für eine erste Bilanz. Die Reform hat neue Möglichkeiten eröffnet, aber auch zusätzlichen Handlungsbedarf geschaffen – insbesondere bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und der Eintragung ins Gesellschaftsregister. Mehr über aktuelle Entscheidungen und Empfehlungen für die Praxis erfahren Sie in unserem ausführlichen Artikel.
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Leipzig,
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