Keine Übergangsfristen, verschärfte Meldepflichten und persönliche Haftung der Geschäftsführung: Das NIS2-Umsetzungsgesetz macht Cybersicherheit ab sofort zur Compliance-Pflicht für rund 30.000 Unternehmen in Deutschland.
Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren, Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden melden und ein wirksames Risikomanagement etablieren. Wer jetzt nicht reagiert, riskiert hohe Bußgelder und die persönliche Haftung der Geschäftsleitung.
Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt nicht nur für „klassische KRITIS-Unternehmen“. Der Anwendungsbereich wurde deutlich erweitert – betroffen sind in Deutschland voraussichtlich rund 30.000 Unternehmen, insbesondere in 15 definierten Sektoren.
Gehört Ihr Unternehmen dazu? Und wenn ja: Reichen Ihre aktuellen IT-Schutzmaßnahmen für das novellierte BSIG aus?
Auch Unternehmen, die „nur“ digitale Dienstleistungen erbringen oder Teil kritischer Lieferketten sind, können in den Fokus der Regulierung geraten.
NIS2 unterscheidet zwei Gruppen – je nach Relevanz und Unternehmensgröße:
Besonders wichtige Einrichtungen („Essential Entities“)
Wichtige Einrichtungen („Important Entities“)
In bestimmten Bereichen der digitalen Infrastruktur kann die Betroffenheit auch größenunabhängig bestehen.
Vermeidung persönlicher Haftung der Geschäftsleitung
Einhaltung kurzer Meldefristen (24/72 Stunden)
Rechtssichere Registrierung beim BSI
Schutz vor hohen Bußgeldern und Reputationsschäden
Klare Struktur im „Regulierungsdschungel“ (NIS2, DORA, CRA, AI Act)
Sie müssen sich innerhalb von 3 Monaten beim BSI registrieren.
Anmeldung über „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) inkl. Unternehmensdaten & Ansprechpartner.
Für den Nachweis der Sicherheitsmaßnahmen, wie Risikomanagement, Incident Response, BCM/DR, MFA/Verschlüsselung, Schulungen, haben Sie bis Ende 2028 Zeit. KRITIS-Betreiber müssen selbst aktiv einen Nachweis erbringen.
Unser Beratungsangebot unterstützt Sie dabei, die Anforderungen des NIS2-Umsetzungsgesetzes rechtssicher und praxisnah umzusetzen – von der Betroffenheitsprüfung über die BSI-Registrierung bis zur Etablierung belastbarer Risikomanagement-Maßnahmen. In klaren Modulen sorgen wir für Struktur, Fristenkontrolle und eine sichere Kommunikation mit Behörden – damit Sie NIS2 nicht nur „irgendwie“, sondern wirklich compliance-fest erfüllen.
Was das NIS2-Umsetzungsgesetz für Ihr Unternehmen bedeutet, welche Schritte Sie jetzt dringend gehen sollten, um Risiken und Bußgelder zu vermeiden – erfahren Sie in unserem kostenfreien Webinar.
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Daniel Schöneich und Rechtsanwältin Josephine Klawon führen Sie durch die Anforderungen des Gesetzes, benennen Handlungspielräume und -optionen. Stellen Sie Ihre Fragen und kommen Sie mit uns ins Gespräch.
Experten aus unserem “Grünes Team”, beraten Sie bei Ihren Vorhaben rund um das NIS2 Umsetzungsgesetz.
Battke Grünberg begleitet Unternehmen seit Jahren bei regulatorischen Veränderungen – praxisnah, transparent und verlässlich.
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