NIS2-Umsetzungsgesetz – Handeln Sie sofort, um Bußgelder und Haftungen zu vermeiden

NIS2 ist in Kraft – Cybersicherheit für Ihr Unternehmen

Keine Übergangsfristen, verschärfte Meldepflichten und persönliche Haftung der Geschäftsführung: Das NIS2-Umsetzungsgesetz macht Cybersicherheit ab sofort zur Compliance-Pflicht für rund 30.000 Unternehmen in Deutschland.
Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren, Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden melden und ein wirksames Risikomanagement etablieren. Wer jetzt nicht reagiert, riskiert hohe Bußgelder und die persönliche Haftung der Geschäftsleitung.

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25. Februar 2026, 9:00 –9:45 Uhr.

Update Cybersecurity: Das neue NIS-2-Gesetz (BSIG) und was die Geschäftsführung jetzt tun muss

Wen betrifft das NIS2-Umsetzungsgesetz konkret?

Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt nicht nur für „klassische KRITIS-Unternehmen“. Der Anwendungsbereich wurde deutlich erweitert – betroffen sind in Deutschland voraussichtlich rund 30.000 Unternehmen, insbesondere in 15 definierten Sektoren.

Gehört Ihr Unternehmen dazu? Und wenn ja: Reichen Ihre aktuellen IT-Schutzmaßnahmen für das novellierte BSIG aus?

Betroffene Branchen / Sektoren (u.a.)

  • Energie (z. B. Strom, Gas, Fernwärme)
  • Verkehr & Logistik (z. B. Bahn, Luftfahrt, Hafenbetriebe)
  • Gesundheit (z. B. Krankenhäuser, Labore)
  • Wasser & Abwasser
  • Digitale Infrastruktur & digitale Dienste (z. B. Cloud-Provider, Rechenzentren, Managed Services)
  • Post- und Kurierdienste
  • Abfallwirtschaft
  • Lebensmittelproduktion und -verarbeitung

Auch Unternehmen, die „nur“ digitale Dienstleistungen erbringen oder Teil kritischer Lieferketten sind, können in den Fokus der Regulierung geraten.

Schwellenwerte: Ab wann gilt NIS2?

NIS2 unterscheidet zwei Gruppen – je nach Relevanz und Unternehmensgröße:

Besonders wichtige Einrichtungen („Essential Entities“)

  • i. d. R. ab 250 Mitarbeitenden oder
  • ab 50 Mio. € Jahresumsatz und 43 Mio. € Jahresbilanzsumme
  • KRITIS-Betreiber

Wichtige Einrichtungen („Important Entities“)

  • bereits ab 50 Mitarbeitenden oder
  • ab 10 Mio. € Jahresumsatz und 10 Mio. € Jahresbilanzsumme

In bestimmten Bereichen der digitalen Infrastruktur kann die Betroffenheit auch größenunabhängig bestehen.

Sie sollten jetzt handeln

  • Vermeidung persönlicher Haftung der Geschäftsleitung

  • Einhaltung kurzer Meldefristen (24/72 Stunden)

  • Rechtssichere Registrierung beim BSI

  • Schutz vor hohen Bußgeldern und Reputationsschäden

  • Klare Struktur im „Regulierungsdschungel“ (NIS2, DORA, CRA, AI Act)

Fristen und Pflichten auf einen Blick – Vermeiden Sie Bußgelder und Haftung der Geschäftsführung

6. Dezember 2025
Diese Pflichten gelten sofort:
  1. Registrierung
  2. Meldepflichten (spätestens innerhalb von 24h, Details binnen 72h, Abschlussmeldung nach einem Monat)
  3. Geschäftsführerhaftung (Billigung, Überwachung und regelmäßige Schulungen – inklusive persönlicher Haftungsrisiken.)
6. Dezember 2025
6. März 2026
Abgeschlossen innerhalb der nächsten 3 Monate

Sie müssen sich innerhalb von 3 Monaten beim BSI registrieren.
Anmeldung über „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) inkl. Unternehmensdaten & Ansprechpartner.

6. März 2026
6. Dezember 2028
In den kommenden 3 Jahren

Für den Nachweis der Sicherheitsmaßnahmen, wie Risikomanagement, Incident Response, BCM/DR, MFA/Verschlüsselung, Schulungen,  haben Sie bis Ende 2028 Zeit. KRITIS-Betreiber müssen selbst aktiv einen Nachweis erbringen.

6. Dezember 2028

Unser Beratungsangebot für Sie – Prüfung, Schulung, Überwachung und Kommunikation

Unser Beratungsangebot unterstützt Sie dabei, die Anforderungen des NIS2-Umsetzungsgesetzes rechtssicher und praxisnah umzusetzen – von der Betroffenheitsprüfung über die BSI-Registrierung bis zur Etablierung belastbarer Risikomanagement-Maßnahmen. In klaren Modulen sorgen wir für Struktur, Fristenkontrolle und eine sichere Kommunikation mit Behörden – damit Sie NIS2 nicht nur „irgendwie“, sondern wirklich compliance-fest erfüllen.

  • Rechtliche Einordnung als besonders wichtige/wichtige Einrichtung
  • Analyse der Organisationsstrukturen
  • Risiko-Screening: GAP-Analyse & Individuelle Pflichten- und Maßnahmenübersicht
  • Abgleich mit bereits bestehenden Pflichten
  • Sicherstellung rechtskonformer Prozesse
  • Schulungen der Geschäftsführung zu Pflichten und Haftungsrisiken
  • Aufbau von Verantwortlichkeits- und Eskalationsstrukturen
  • Begleitung der Behördenkommunikation
  • Steuerung der Meldeprozesse, Erstellung eines Meldeleitfadens, Unterstützung bei der Dokumentation
  • Fristenmonitoring
  • Überwachung von regulatorischen Updates
  • Vertretung bei Auseinandersetzungen mit der Aufsichtsbehörde

Kostenfreis Webinar 25. Februar 2026, 9:00 – 9:45 Uhr

Update Cybersecurity:
Das neue NIS-2-Gesetz (BSIG) und was die Geschäftsführung jetzt tun muss

Was das NIS2-Umsetzungsgesetz für Ihr Unternehmen bedeutet, welche Schritte Sie jetzt dringend gehen sollten, um Risiken und Bußgelder zu vermeiden – erfahren Sie in unserem kostenfreien Webinar.

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Daniel Schöneich und Rechtsanwältin Josephine Klawon führen Sie durch die Anforderungen des Gesetzes, benennen Handlungspielräume und -optionen. Stellen Sie Ihre Fragen und kommen Sie mit uns ins Gespräch. 

Ihre Expertinnen und Experten

Experten aus unserem “Grünes Team”, beraten Sie bei Ihren Vorhaben rund um das NIS2 Umsetzungsgesetz.
Battke Grünberg begleitet Unternehmen seit Jahren bei regulatorischen Veränderungen – praxisnah, transparent und verlässlich.

Dr. Daniel Schöneich, Rechtsanwalt bei Battke Grünberg, steht in den Unternehmensräumen.
Dr. Daniel Schöneich
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Josephine Klawon, Battke Grünberg Rechtsanwältin
Josephine Klawon LL.M.
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