Umsetzung der Umwandlungsrechtsrichtlinie – zweiter Anlauf

Wir hatten berichtet, dass der erste Versuch des Gesetzgebers vor Weihnachten, die Umwandlungsrichtlinie rechtzeitig vor dem 1. Februar 2023 in deutsches Recht umzusetzen, gescheitert war. Nunmehr hat der Bundestag das Gesetz in seiner Sitzung am 20. Januar 2023 verabschiedet. Der Bundesrat muss dem Gesetz in seiner nächsten Sitzung im Februar noch zustimmen. Da es dadurch erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist in Kraft treten kann, musste der Zeitpunkt des Inkrafttretens im Gesetz neu gefasst werden. Das Gesetz wird nun am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

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Dr. Ekkehard Nolting
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