Vom 19.10.2020 vorerst bis zum 31.12.2020 können Ärztinnen und Ärzte erneut bei leichten Atemwegserkrankungen durch telefonische Anamnese bis zu 7 Kalendertage die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
Sie müssen aber persönlich die Anamnese durch eine eingehende telefonische Befragung erstellen. Diese Krankschreibung kann telefonisch weitere 7 Kalendertage verlängert werden.
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