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22.01.2026

NIS2 ist in Kraft – Cybersicherheit für Ihr Unternehmen

Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 6.12.2025 wirksam. Wir empfehlen daher, jetzt zügig zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und welche Pflichten kurzfristig umzusetzen sind.

Rund 30.000 Unternehmen in Deutschland müssen jetzt aktiv werden – mit Registrierungspflichten beim BSI, verschärften Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und einer deutlich stärkeren Verantwortung der Geschäftsführung.

Alle relevanten Informationen– inklusive betroffener Branchen, Pflichten und Fristen – haben wir Ihnen übersichtlich auf unserer Landingpage zusammengestellt.

Stellen Sie Ihre Fragen im kostenfreien Webinar am 25. Februar 2026, 9:00 Uhr

Was das NIS2-Umsetzungsgesetz für Ihr Unternehmen bedeutet, welche Schritte Sie jetzt dringend gehen sollten, um Risiken und Bußgelder zu vermeiden – erfahren Sie in unserem kostenfreien Webinar.

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Daniel Schöneich und Rechtsanwältin Josephine Klawon führen Sie durch die Anforderungen des Gesetzes, benennen Handlungsspielräume und -optionen. Stellen Sie Ihre Fragen und kommen Sie mit uns ins Gespräch.

Zur kostenfreien Anmeldung

NIS2 – Handeln Sie sofort, um Bußgelder und Haftungen zu vermeiden

Die Anforderungen sind sofort wirksam und die erste Frist ist besonders kritisch: BetroffeneUnternehmen müssen sich innerhalb von 3 Monaten beim BSI registrieren. Wer jetztfrühzeitig prüft, Prozesse aufsetzt und Zuständigkeiten klärt, reduziert Bußgeld- undHaftungsrisiken und stärkt die Resilienz des Unternehmens nachhaltig.

Kontakt

Dr. Daniel Schöneich

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

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