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15.01.2025

Buchwertfortführung bei Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (BGBl I 2024, Nr. 387) wurde § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG eingefügt, der nun auch die Buchwertübertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften gestattet. “Beteiligungsidentisch” ist dabei strikt zu verstehen, sodass beispielsweise auch Treuhandbeteiligungen in die Betrachtung einzubeziehen sind. Sogenannte Null-Prozent-Beteiligungen hingegen müssen nicht berücksichtigt werden. Das ist für die Übertragung auf oder von GmbH & Co KG´s von Interesse, bei denen die Komplementär-GmbH nicht am Vermögen der KG beteiligt ist. Hier können etwa Freiberufler aus ihrer Partnerschaftsgesellschaft Wirtschaftsgüter auf eine daneben bestehende GmbH & Co KG übertragen und die Buchwerte fortführen, wenn die Partner der Partnerschaftsgesellschaft im gleichen Verhältnis auch als Kommanditisten an der KG beteiligt sind.

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