29.08.2025

Rechtswidrige Nutzung KI-generierter Stimme

Ein Synchronsprecher kann sich dagegen wehren, wenn ein Dritter auf Social Media mit einer KI-generierten Stimme Videos veröffentlicht, die der Stimme des Synchronsprechers ähnelt. Das Urteil des Landgerichts Berlin II (2 O 202/24) vom 9. Juli 2025 untersagt die Nutzung der KI-generierten Stimme und spricht dem Synchronsprecher Schadensersatz zu.

Geklagt hatte ein bekannter deutscher Schauspieler, Synchronsprecher, sowie Hörbuch- und Hörspielsprecher. Der Beklagte betreibt einen YouTube Kanal mit über 190.000 Abonnenten. Auf diesem Kanal veröffentlichte der Beklagte zwei Videos, die mit durch eine KI erzeugten Stimme unterlegt waren. Das Landgericht Berlin untersagt dem Beklagten die Nutzung der KI-generierten Stimme. Das Recht an der eigenen Stimme ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers. In dieses Recht hat der Beklagte in unzulässiger Weise eingegriffen, da es keinen Unterschied mache, ob die Nachahmung der Stimme des Klägers durch einen Stimmenimitator oder durch KI erfolge. Entscheidend ist, dass nicht unerhebliche Teile des angesprochenen Publikums aufgrund der Ähnlichkeit der KI-generierten Stimme mit der Synchronstimme des Klägers davon ausgehen, dass der Kläger in den Videos des Beklagten gesprochen hat. Dabei sei es unerheblich, dass der Kläger unter Umständen “in echt” eine etwas andere Stimme als seine Synchronstimme habe oder der Verkehr den Kläger in Person als Synchronsprecher kenne. Entscheidend ist die durch die gezielt herbeigeführte Ähnlichkeit der Stimmen hervorgerufene Zuordnungsverwirrung beim Publikum. Einen rechtfertigenden Grund für den Eingriff konnte das Gericht nicht feststellen. Die Nutzung diente dazu, die Attraktivität der Videos zu steigern und somit kommerzielle Interessen des Beklagten zu fördern. Sie war auch nicht durch die Meinungs- oder Kunstfreiheit gedeckt. Das Landgericht Berlin II verurteilte den Beklagten zur Unterlassung und zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr von 4.000,00 Euro.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte, insbesondere des Rechts an der eigenen Stimme, auch im Kontext von KI-generierten Inhalten.

Kontakt

Manuela Pokern

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Tags

Teilen

AUF LINKEDIN TEILEN    
PER E-MAIL TEILEN    

Ihr Newsletter. Jetzt registrieren!

Der schnelle Weg zu allen relevanten juristischen Entwicklungen und deren Bewertung durch die Experten von Battke Grünberg.

Was erwartet Sie?

Alle zwei bis drei Monate erwarten Sie juristischen Neuigkeiten sowie Hinweise zu unseren bevorstehenden Veranstaltungen.