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06.01.2026

Das Stiftungsregister braucht noch etwas Zeit

Zum 1. Januar 2026 sollte eigentlich das zentrale Stiftungsregister an den Start gehen. Geplant war, dass sich künftig alle Stiftungen dort registrieren müssen. Für den Rechtsverkehr hätte das einen echten Mehrwert bedeutet: Insbesondere die Vertretungsverhältnisse wären öffentlich einsehbar gewesen – die bislang üblichen Vertretungsbescheinigungen der Stiftungsbehörden hätten damit weitgehend ausgedient.

Nun hat der Gesetzgeber den Starttermin jedoch auf den 1. Januar 2028 verschoben. Hintergrund ist, dass die technischen Voraussetzungen nicht rechtzeitig geschaffen werden konnten. Angesichts der Komplexität eines bundesweiten Registers mag das zwar erklärbar sein, ist für die Praxis aber dennoch bedauerlich.

Die zusätzliche Zeit könnte nun immerhin genutzt werden, um die Registerlösung praxistauglich und zuverlässig auszugestalten. In diesem Zusammenhang wird man auch die organisatorische Anbindung des Registers noch einmal kritisch, aber konstruktiv betrachten dürfen – etwa die Frage, welche registererfahrene Stelle langfristig die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Betrieb bietet.

Bis dahin bleibt für Stiftungen und Berater alles beim Alten – inklusive der bekannten Verwaltungswege.

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