Tipps

15.01.2025

Ausnahmeregelungen für ukrainische Geflüchtete verlängert: Wichtige Änderungen für Unternehmen bis 2026

Nach Zustimmung des Bundesrates Ende November 2024 gelten die Ausnahmeregelungen für ukrainische Geflüchtete nunmehr bis März 2026. Bis dahin können Geflüchtete weiterhin visafrei einreisen, unabhängig vom Ausweisdokument. Wesentlich wichtiger für Unternehmen ist jedoch, dass auch abgelaufene Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz (gemäß § 24 AufenthG), die bis zum 1. Februar 2024 bzw. 2025 (je nach Erteilungsdatum) gültig waren, ohne Verlängerung bis zum 4. März 2026 fortgelten.

Das bedeutet, dass auch mit diesen Titeln die Erwerbstätigkeit bei deutschen Arbeitgebern weiterhin erlaubt ist, ohne dass eine Verlängerung geprüft, vorgelegt oder dokumentiert werden muss.

Bereits im Sommer hatte sich durch eine Entscheidung des Europäischen Rates der Anspruch neu ankommender geflüchteter Personen aus der Ukraine auf einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG automatisch bis März 2026 verlängert.

Aber Achtung: Die von der Bundesregierung bereits im Sommer 2024 geplante Vereinheitlichung der Gültigkeit ukrainischer Führerscheine ohne Umschreibung ist bislang noch nicht umgesetzt. Unternehmen, die Personen mit ukrainischen Führerscheinen beschäftigen, müssen daher weiterhin wachsam sein. Ukrainische Führerscheine sind in Deutschland nur dann ohne Umschreibung gültig, wenn die betroffenen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG besitzen.
Ist dagegen bereits ein anderer Aufenthaltstitel – zum Beispiel zur Beschäftigung als Fachkraft – erteilt worden, muss der Führerschein spätestens sechs Monate nach Wohnsitznahme umgeschrieben und hierfür eine Prüfung absolviert werden. Erfolgt dies nicht, fährt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ggf. ohne gültigen Führerschein, was gerade bei Nutzung betrieblicher Fahrzeuge auch zu einer Haftung des Unternehmens führen kann.

Sie wollen Ihre freien Stellen besetzen und haben dafür im Nicht-EU-Ausland Bewerberinnen und Bewerber oder einen Kooperationspartner gefunden? Wir kümmern uns gerne um das Verfahren!

Recruiting aus dem Nicht-EU-Ausland

 

Kontakt

Kristian Glowe

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tags

Teilen

AUF LINKEDIN TEILEN    
PER E-MAIL TEILEN    

Ihr Newsletter. Jetzt registrieren!

Der schnelle Weg zu allen relevanten juristischen Entwicklungen und deren Bewertung durch die Experten von Battke Grünberg.

Was erwartet Sie?

Alle zwei bis drei Monate erwarten Sie juristischen Neuigkeiten sowie Hinweise zu unseren bevorstehenden Veranstaltungen.