Das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 (B 12 R 3/20 R) hat Unsicherheit in die Statusbeurteilung von Lehrkräften gebracht. Nach dieser Rechtsprechung dürfte es für Schulen nur noch sehr schwer möglich sein, Lehrkräfte überhaupt noch als Honorarkräfte zu beschäftigen. Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist jedoch häufig nicht finanzierbar bzw. von der Lehrkraft vielfach auch nicht gewünscht. In diesem Onlineseminar erhalten Sie einen Überblick über die derzeitige Rechtslage. Sie erhalten außerdem Tipps, welche alternativen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, und von welchen vermeintlichen Lösungen Sie eher Abstand nehmen sollten.
Arbeitgeber/innen von Schulen in freier Trägerschaft und alle fachlich Interessierten.
Anmeldeschluss ist der 23.01.2025