In unserem Onlineseminar „Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle für Schulen in freier Trägerschaft“ gibt die Referentin einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und ausgewählte aktuelle Rechtsprechung im Hinblick auf Arbeitszeit und geht dabei auf die Besonderheiten an Schulen ein. Ebenso erhalten Sie Anregungen für die Gestaltung eines Arbeitszeitmodells für Schulen in freier Trägerschaft. Dies kann Schulen als Einstieg in den Prozess der Modernisierung und Flexibilisierung Ihrer Arbeitszeitregelungen dienen.
Die Arbeitszeit von Lehrkräften an Schulen in freier Trägerschaft weist schon immer Besonderheiten auf. Zwar sind diese meist nicht an die Vorgaben zur Arbeitszeit an öffentlichen Schulen gebunden, jedoch sind die Arbeitszeitregelungen anderer Beschäftigter, z. B. in Hort und KiTa, nicht uneingeschränkt auf Lehrkräfte übertragbar.
Dies liegt zum einen an der notwendigen Unterscheidung zwischen vertraglich vereinbarter Arbeitszeit und Unterrichtszeit, die häufig nicht einmal den Lehrkräften selbst wirklich bewusst ist. Zum anderen ist dies in der Notwendigkeit begründet, die Arbeitszeit und auch den Urlaub der Lehrkräfte auf das Schuljahr und die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern abzustimmen – sind doch Zeiten mit wenig Arbeitsbedarf wie die Ferienzeiten, aber auch Zeiten erhöhten Arbeitsaufkommens wie bei Klassenfahrten besonders zu berücksichtigen. Zudem gilt die vom Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 13. September 2022 festgestellte Verpflichtung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zur Erfassung der Arbeitszeit der Beschäftigten auch für Lehrkräfte und muss ab sofort in der Schule umgesetzt werden.
Definition und Höchstgrenzen der Arbeitszeit
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bei Lehrkräften
Anregungen für ein Arbeitszeitmodell – eine Einführung
Arbeitgeber/innen sowie Schulleitungen von Schulen in freier Trägerschaft und alle fachlich Interessierten.
Anmeldeschluss ist der 27.08.2024