Die Personen, die im Unternehmen mit den Aufgaben der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz betraut werden, übernehmen eine äußerst verantwortungsvolle Aufgabe. Der Gesetzgeber schreibt daher vor, dass diese Personen über die notwendige Fachkunde verfügen müssen. Sie betreiben die Meldekanäle, führen das Verfahren nach Eingang eines Hinweises durch und ergreifen im Bedarfsfall notwendige Folgemaßnahmen im Unternehmen. Um Bußgelder zu vermeiden, müssen dabei alle gesetzlichen Anforderungen streng beachtet werden. Unser Seminar vermittelt Ihnen praxisbezogen das erforderliche Fachwissen für die Rolle als Meldestellenbeauftragter. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen die Fachkunde gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG bescheinigt.
Das erwartet Sie
Gesetzliche Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes
Die Hinweisbearbeitung in der Praxis
Dauer
4 Unterrichtseinheiten
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte, Datenschutzbeauftragte und Mitarbeiter, die in der internen Meldestelle tätig sind oder künftig sein werden und Meldungen entgegennehmen
Voraussetzung
keine
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Hinweis
Hinweisgeber (Whistleblower) decken Missstände wie Verstöße gegen Strafvorschriften, vom einfachen Diebstahl bis hin zu Korruption, auf. Viele potenzielle Hinweisgeber zögern jedoch mit ihren Meldungen, da sie negative Konsequenzen wie Abmahnungen oder Mobbing befürchten. Um dies zu ändern, hat Deutschland die EU-Richtlinie im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Juli 2023 verbindlich für Unternehmen umgesetzt.
Dieses Gesetz stellt sicher, dass Hinweisgeber Missstände ohne Angst vor Repressalien melden können und trägt so zur Transparenz und Integrität in Unternehmen bei. Unsere Seminar „Meldestellen-Beauftragter nach §15 Abs. 2 HinSchG Teil II: Notwendiges Fachwissen für die Aufgabe als Meldestellenbeauftragte“ vermittelt Ihnen das notwendige Fachwissen zu den Aufgaben des Meldestellenbeauftragten