Das erwartet Sie
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Organisationsformen (Besetzung eigenes Personal, externe Dritte oder gemeinsame Meldestelle)
- Meldekanäle (mündlich, Textform, anonyme Meldungen, persönliche Zusammenkunft)
- Beteiligungsrechte Betriebsrat
- Datenschutzrechtliche Besonderheiten (Auftragsverarbeitung, gemeinsam Verantwortliche)
- Aufgaben der internen Meldestelle
- Wahrung Vertraulichkeitsgebot und Auskunftsinteresse der Geschäftsführung
Dauer
4 Unterrichtseinheiten
Zielgruppe
Betriebsinhaber, Fach- und Führungskräfte, Datenschutzbeauftragte und Mitarbeiter, die planen, eine interne Meldestelle im Unternehmen einzurichten.
Voraussetzung
keine
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Hinweis
Hinweisgeber (Whistleblower) decken Missstände wie Verstöße gegen Strafvorschriften, vom einfachen Diebstahl bis hin zu Korruption, auf. Viele potenzielle Hinweisgeber zögern jedoch mit ihren Meldungen, da sie negative Konsequenzen wie Abmahnungen oder Mobbing befürchten. Um dies zu ändern, hat Deutschland die EU-Richtlinie im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Juli 2023 verbindlich für Unternehmen umgesetzt.
- Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern sind verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten
- Hinweisgeber sind umfassend zu schützen, und ihr Handeln darf zu keinen Benachteiligungen führen
- Verstöße gegen das Gesetz können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro bestraft werden
Dieses Gesetz stellt sicher, dass Hinweisgeber Missstände ohne Angst vor Repressalien melden können und trägt so zur Transparenz und Integrität in Unternehmen bei. Unsere Seminar „Meldestellen-Beauftragter nach §15 Abs. 2 HinSchG Teil II: Notwendiges Fachwissen für die Aufgabe als Meldestellenbeauftragte“ vermittelt Ihnen das notwendige Fachwissen zu den Aufgaben des Meldestellenbeauftragten