
Das Vergaberecht beschäftigt seit geraumer Zeit die öffentliche Hand und alle Unternehmen und Personen, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind. Die erhebliche europarechtliche Prägung des Vergaberechts, eine agile Rechtsprechung des EuGH und der nationalen Kammern und Gerichte sowie ständige Bemühungen des europäischen und des deutschen Gesetzgebers für weitere Reformen des Vergaberechts sorgen dafür, dass das Vergaberecht auch künftig nicht nur ein komplexes, sondern auch ein sich stetig wandelndes Rechtsgebiet bleibt.
Wir beraten und begleiten vornehmlich öffentliche Auftraggeber bei der Konzeptionierung und Gestaltung europaweiter Ausschreibungsverfahren. Hierzu zählt auch die Vertretung in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren. Unser Ziel ist es, die Wünsche und Ziele des Auftraggebers im Rahmen des Beschaffungsvorganges zu ermitteln und vergaberechtskonform umzusetzen.