
Das Bau- und Immobilienrecht reicht bei uns von der Gestaltung einzelner Werkverträge für Einzelgewerke bis hin zur vollständigen rechtlichen Begleitung komplexer Investitionsvorhaben. Wir beraten bei dem Erwerb oder Anmietung der notwendigen Grundstücke, unterstützen bei der Schaffung des erforderlichen öffentlichen Baurechts (städtebauliche Verträge, öffentlich-rechtliche Genehmigungen) und entwerfen passgenaue Bau- und Architektenverträge sowie Miet- und Pachtverträge mit Nutzern der Immobilie. Die Klärung sämtlicher Rechtsfragen aus dem Vergaberecht und im Zusammenhang mit der Finanzierung und Absicherung des Vorhabens rundet die Projektbetreuung ab.
Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen aus der Baubranche, Architekten, Bauträger, Anlagenbauer oder Investoren sowohl im nationalen als auch im internationalen Rechtsverkehr. Selbstverständlich beraten und vertreten wir im Konfliktfall sowohl bei nationalen als auch bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten außergerichtlich und gerichtlich.