Den Grundsatz für den Umgang mit dem Betriebsrat beschreibt das Betriebsverfassungsgesetz als „vertrauensvolle Zusammenarbeit“.
Neben den Fragen der Betriebsverfassung geht es dabei für Geschäftsführung und Leitung vor allem um die Frage, wie der Betriebsrat bei welchen unternehmerischen Entscheidungen einzubeziehen ist und welche Besonderheiten dabei im Tendenzbetrieb zu berücksichtigen sind.
2. Fragen der Betriebsverfassung
• Rechte und Pflichten der Betriebsratsmitglieder sowie der Ersatzmitglieder
• Betriebsversammlung, Sprechstunden, Schulungsanspruch des Betriebsrates
• Besonderer Kündigungsschutz
• Besonderheiten der Mitbestimmung im Tendenzbetrieb
• Abschluss und Inhalt von Betriebsvereinbarungen
3. Einbeziehung des Betriebsrates bei Entscheidungen
• Einstellung und Versetzung von Mitarbeiter*innen
• Anhörungsrecht des Betriebsrates bei Kündigung
• Regelung sozialer Angelegenheiten (Arbeitszeitregelung, Dienstplanung, Fragen der Betriebsordnung u.a.)
• Einführung von Kontroll- und Überwachungssystemen
• Alkohol- und Rauchverbot im Unternehmen