Mitarbeitervertretungsrecht für den Arbeitsalltag von Führungskräften
Dienstgeber und Mitarbeitende bilden in kirchlichen Einrichtungen eine Dienstgemeinschaft und erfüllen gemeinsam den Auftrag der Einrichtung. Dies erfordert von Dienstgebern und Mitarbeitenden die Bereitschaft zu gemeinsam getragener Verantwortung und vertrauensvoller Zusammenarbeit. Hierfür unabdingbar ist die Kenntnis der Aufgaben sowie der Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung (MAV). Während insbesondere nach einer Neuwahl der MAV deren Mitglieder entsprechend geschult werden, sind die Kenntnisse des Mitarbeitervertretungsrechts bei vielen Führungskräften lückenhaft oder nicht mehr auf dem aktuellen Stand.
Dieser Teil des Seminars soll deshalb die Führungskräfte mit dem nötigen Handwerkszeug ausstatten, um die Rechte der MAV im täglichen Arbeitsalltag im erforderlichen Maße zu wahren, aber auch die Grenzen für die MAV kennenzulernen.