Ein juristischer Vormittag
mit Vorträgen und Praxistipps
aus vielen Rechtsgebieten

Wir laden Sie herzlich zum Battke-Frühstück

am Dienstag, den 6. Juni 2023, 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
im njumii, Handwerkskammer Dresden, Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden
ein.

Unsere Expertinnen und Experten informieren Sie über aktuelle und brisante Themen, geben Tipps und erläutern, wie Sie sich im beruflichen Alltag bestmöglich und rechtssicher aufstellen.
Sie haben die Wahl: Sie können ganz nach Ihren Wünschen mehrere Vorträge zu einem Rechtsgebiet besuchen oder auch mal in andere Themengebiete schnuppern. Battke Grünberg hat Vorträge aus den verschiedensten Rechtsgebieten vorbereitet.
Zwischen den Vortragsblöcken laden wir Sie zu einem gemeinsamen Frühstück ein. Im Anschluss an das Vortragsprogramm freuen wir uns auf den Austausch mit Ihnen bei einem sonnigen Get Together.
Die Veranstaltung ist wie immer kostenfrei. 

Unser Battke Frühstück findet in diesem Jahr im njumii, dem innovativen und hochmodernen Bildungszentrum der Handwerkskammer Dresden statt. Parkmöglichkeiten finden Sie ausreichend vor Ort.
Das gesamte Battke-Grünberg-Team freut sich auf einen abwechslungsreichen Tag mit Ihnen! 

BATTKE GRÜNBERG
Rechtsanwälte PartGmbB

Melden Sie sich jetzt für unser
Battke Frühstück 2023 bis zum 25. Mai an.

Unser Vortragsprogramm

Block 1
9:00 —9:40 Uhr

In Ostdeutschland gehen in den nächsten 10 Jahren viele Mitarbeitende in Rente, die nach der Wende eingestellt wurden. Unternehmen müssen das Wissen von Mitarbeitenden sichern: Auch wenn diese erfahrenen Mitarbeitende ausscheiden, müssen wichtige Projekte weitergeführt und Arbeitsabläufe nahtlos fortgesetzt werden. Eine Nachbesetzung ist jedoch oft nicht möglich, die Masse der Ausscheidenden zu hoch oder ein anderes Jobprofil in Zukunft gefragt: Das Seminar verrät Tipps und Tricks, wie Unternehmen strukturell und ohne erheblich Mehrkosten der Rentenwelle durch sinnvolle Konzepte begegnen können. Denn wenn jetzt schon vakante Stellen nicht sofort wieder besetzt werden, der Arbeitsmarkt wird auch in näherer Zukunft nicht besser.

Der Kampf um die Arbeitskräfte tobt. Attraktive Benefits für die Beschäftigten werden immer wichtiger: 4-Tagewoche, Sabbatical, Vertrauensurlaub. Wir sprechen über attraktive Benefits und erläutern wie diese aus rechtlicher Sicht richtig umgesetzt werden können und worauf geachtet werden muss.

Unternehmen sehen sich seit geraumer Zeit mit teils erheblichen Preissteigerungen insbesondere bei Energie konfrontiert. Auch wenn derzeit (nicht zuletzt aufgrund staatlicher Hilfsprogramme) eine leichte Entspannung zu verzeichnen ist, bleibt die Thematik mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen von erheblicher Relevanz. Der Vortrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen für Preisanpassungen im Energiesektor und zeigt Möglichkeiten auf, wie Preissteigerungen im Rahmen der Wertschöpfungskette rechtssicher weitergereicht werden können. Zudem werden die wesentlichen staatlichen Hilfsprogramme gegen steigende Energiekosten für Unternehmen (sogenannte "Strom- und Gaspreisbremsen") erläutert.

Die Erkenntnis, dass Unternehmen und Verwaltung im 21. Jahrhundert ohne Nutzung elektronischer Datenverarbeitung nicht funktions- und überlebensfähig sind, ist trivial. Nicht trivial ist jedoch die Beschaffung. Eine Herausforderung, die sich an der Schnittstelle zwischen dem klassischen Vergaberecht und dem IT-und Datenschutzrecht bewegt. Im Rahmen des Vortrages stellen wir Ihnen die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen von der Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts über die Wahl der Verfahrensarten und Erstellung der Vergabeunterlagen (EVB - IT - Verträge) bis zu der Erteilung des Zuschlages vor.

Block 2
9:50 —10:30 Uhr

Können Arbeitgeber gar nichts tun, wenn Beschäftigte kündigen und zugleich krank werden ? Wenn Beschäftigte nach Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes plötzlich eine neue Erstbescheinigung vorlegen oder Plusstunden zurück möchten, weil sie im "Überstundenfrei" erkranken? Wenn sie nach einem gewonnenen Kündigungsschutzprozess Geld möchten... ? Ob und welche welche schmerzlindernde Mittel es gibt, erfahren Sie in diesem Vortrag.

Dem deutschen Arbeitsmarkt gehen vor allem durch Renteneintritte bis 2035 bis zu 7 Mio. Arbeitskräfte verloren, wenn wir nichts dagegen tun. Das ist ebenso eine Gefahr für den Wohlstand in Deutschland als auch für den Bestand und Erfolg der Unternehmen. Die Bundesregierung hat das erkannt und eine Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes auf den Weg gebracht. Ebenso hat die sächsische Landesregierung einen umfangreichen Maßnahmenplan erarbeitet und einen Pakt zur Gewinnung internationaler Fachkräfte geschlossen. Was erwartet die Unternehmen dadurch? Welche Erleichterungen sind angedacht? Und was ändert sich für die Praxis bei der Beschäftigung von Mitarbeitenden aus dem Nicht-EU-Ausland? Dieser Vortrag beantwortet die drängenden Fragen.

Mehr als die Hälfte der IT-Projekte scheitern oder geraten in Verzug. In Auftrag gegebene Webseiten werden nicht rechtzeitig fertiggestellt, ausgeschriebene (SaaS)-Anwendungen enthalten nicht die vereinbarten Funktionalitäten, das beschaffte System hält nicht was versprochen wurde oder der Support lässt zu wünschen übrig. Wir stellen dar, wie Projekte zu Soft- und Hardware erfolgreich umgesetzt und Streitigkeiten durch passende Verträge von vornherein verhindert oder pragmatisch gelöst werden können.

Compliance ist für Unternehmen relevanter denn je. Aktuelle Rechtsentwicklungen mit neuartigen Anforderungen der sogenannten Nachhaltigkeit drängen zur Anpassung bestehender Compliance-Strukturen. Im unternehmerischen Rechtsverkehr ist eine verbindliche Einhaltung ungeachtet entsprechender gesetzlicher Verpflichtungen zunehmend Standard. Wir fokussieren zwei besonders praxisrelevante Compliance-Themen: die Environmental Social Governance (ESG) sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG).

Frühstückspause
10:30 – 11:15 Uhr

Zwischen den Vortragsblöcken laden wir Sie zu einem gemeinsamen Frühstück ein.

Block 3
11:15 —11:55 Uhr

Die Arbeitswelt ist seit dem "Stechuhr-Urteil" des BAG vom Dezember 2022 in Aufruhr. Müssen die Arbeitszeiten aller Beschäftigten erfasst werden und wie? Inzwischen liegt ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor. Wir ordnen die Erkenntnisse und Fakten ein und geben Ihnen Klarheit, was zu tun und zu beachten ist.

Betriebsräte haben häufig eine sehr genaue Vorstellung davon, was Arbeitgeber bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in der täglichen Praxis beachten müssen, und fordern dies auch nachdrücklich von Ihnen ein. Dass auch Betriebsräte den Datenschutz beachten müssen und das Betriebsratsbüro kein datenschutzfreier Raum ist, ist ihnen weniger bewusst. Dabei tragen die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Betriebsrates nach dem neuen § 79a BetrVG grundsätzlich die Arbeitgeber. Besteht die Gefahr für Arbeitgeber, für datenschutzrechtliche Verstöße des Betriebsrates ohne Kontrollmöglichkeit haften zu müssen? Was können Arbeitgeber insoweit tun, wozu ist der Betriebsrat verpflichtet? Können Arbeitgeber die Erteilung von Auskünften und Informationen an den Betriebsrat verweigern, wenn er über kein Datenschutzkonzept verfügt ? Diese und weitere Fragen klären wir in diesem Vortrag.

Der Aspekt der Nachhaltigkeit wird zunehmend relevanter und macht auch vor Beschaffungen keinen Halt. Nachhaltigkeit, wie es u. a. der Erlass des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zeigt, wird zunehmend auch bei Bauvorhaben zu berücksichtigen sein. Vor dem Hintergrund stetig steigender Preise für Baustoffe und Baumaterialien rückt der Nachhaltigkeitsaspekt bei Bauvergaben noch häufig in den Hintergrund. Wir geben Tipps und Hinweise, wie bereits bei der Vergabe unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit die Weichen für ein nachhaltiges Bauen gestellt werden können.

Der Weg des Hinweisgeberschutzgesetzes war lang. Aber nun soll es ganz schnell gehen: Das Gesetz wird voraussichtlich schon in der zweiten Junihälfte in Kraft treten. Damit sind viele Unternehmen, die das Ende des Gesetzgebungsverfahrens zunächst abgewartet haben, in Zugzwang geraten. Nun gilt es, die neuen Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen und eine interne Meldestelle sowie einen funktionierenden Workflow kurzfristig zu etablieren. Wir erläutern Ihnen im Rahmen des Vortrages die Pflichten, die nun auf Sie zukommen und geben Ihnen dabei zahlreiche Tipps für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Block 4
12:05 —12:45 Uhr

Sie erhalten in kurzweiliger Form einen Überblick über die neuesten Entwicklungen und Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes und der Landesarbeitsgerichte, die für die betriebliche Praxis wichtig sind.

Die Steigerung der eigenen Reichweite ist im Online-Marketing das aktuelle Thema. Content-Generierung auf der eigenen Website stehen genauso wie das Schalten personalisierter Werbung bis hin zum Abschluss bezahlter Werbepartnerschaften mit Influencerinnen und Influencern auf dem Maßnahmenplan. Dabei ist nicht alles zulässig. Im Vortrag stellen wir die Zulässigkeit ausgewählter Online-Marketing-Tools dar und geben Tipps, wie diese wirksam eingesetzt werden können.

Nach Jahren einer boomenden Baukonjunktur rückt das Thema Bauinsolvenz wieder in den Fokus. An die Stelle des insolventen Auftragnehmers tritt ein Insolvenzverwalter. Es stellen sich Fragen der Vertragsbeendigung, der Handhabung von Sicherheiten und des Umganges mit sogenannten „steckengebliebenen" Bauverträgen. Die Themen werden im Rahmen des Vortrags erläutert und praktische Handlungsanweisungen gegeben.

Zum 01.01.2024 tritt für Personengesellschaften und zuvor bereits für Stiftungen ein neues Recht in Kraft. Für Gesellschafter und Unternehmer resultiert daraus großer Handlungsbedarf, da Gesellschaftsverträge, Satzungen von unternehmenstragenden Stiftungen und letztwillige Verfügungen möglichst noch vor Inkrafttreten der neuen Rechtslage angepasst werden müssen.

Get Together
12:45 – 13:30 Uhr

Im Anschluss an das Vortragsprogramm freuen wir uns, uns mit Ihnen bei einem Get Together in entspannter Atmosphäre bei hoffentlich bestem Wetter auszutauschen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir wegen des großen Interesses an unserer Veranstaltung die Anmeldungen entsprechend ihrer Reihenfolge berücksichtigen. Sie können sehr gern mehrere Personen Ihres Unternehmens anmelden. Dafür muss für jeden Teilnehmer eine gesonderte Anmeldung über unser Formular erstellt werden. Sollten die Anmeldungen das Teilnehmerkontingent der Veranstaltung überschreiten, werden wir Sie hierüber selbstverständlich informieren.
Der Anmeldeschluss ist der 25. Mai 2023.

Anmeldung
Battke Frühstück 2023