Um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben, wurde im Jahr 2020 das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verabschiedet. Bund und Länder stellten gemeinsam 4,3 Milliarden Euro an Fördermitteln bereit, damit Krankenhäuser in digitale Infrastruktur und IT-Sicherheit investieren können. Hierzu gehören neue Lösungen für die Patientendokumentation oder Systeme für Angriffserkennung zur Vermeidung von Cyberangriffen (SzA, SOC bzw. IRT).Zudem sollen Notaufnahmen moderner ausgestattet und alle Patientenzimmer für den Fall einer Epidemie besser vorbereitet werden. Krankenhausträger, die eine Förderung beantragen möchten, müssen zunächst ihren Bedarf beim jeweiligen Bundesland anmelden.
Anschließend beantragen die Länder die Fördermittel beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und verteilen diese nach erfolgreicher Bewilligung an die Krankenhausträger. Eine unerwartete Herausforderung dabei ist, dass der Erhalt der Fördermittel daran geknüpft ist, dass die Aufträge im Wege einer ordnungsgemäßen Vergabe / Ausschreibung an die Auftragnehmer vergeben werden. Besonders private und kirchliche Träger, die bislang wenig Erfahrung in diesem Bereich haben, müssen sich intensiv mit den Vorschriften vertraut machen. Dies gilt insbesondere, da ein Widerruf der Fördermittel droht, wenn die Bestimmungen des Vergaberechts nicht eingehalten wurden.
Krankenhäuser selbst sehen sich oft nicht in der Lage einwandfreie Ausschreibungen und Vergabeunterlagen, wie LVs für anspruchsvolle IT-Projekte zu fertigen. Dies liegt zum einen daran, dass es bei Erstellung einer passenden Leistungsbeschreibung besonders bei IT-Vergaben einer intensiven Abstimmung zwischen den IT-Experten und der Vergabestelle bedarf. Nicht immer haben die Beteiligten dabei das gleiche Verständnis für Anforderungen der IT. Die Ausschreibung wird zum Zeitfaktor.
Zum anderen führen IT-Projekte in der Regel zu einer längeren Bindung an den Auftragnehmer, z.B. durch Service- und Wartungsverträge, sodass es sicherzustellen gilt, dass die Auftragnehmer durch passende vertragliche Regelungen bestmöglich verpflichtet werden, um Streit vorzubeugen. Gerade die Frage nach dem richtigen Vertragstyp ist bei verschiedenartigen Leistungen der Anbieter nicht leicht zu beantworten. Der Umstand, dass es über 10 EVB-IT-Musterverträge gibt, macht dies nicht leichter.
Die vergaberechtlichen Anforderungen im Rahmen des KHZG sind äußerst anspruchsvoll. Sowohl öffentliche als auch private Krankenhausträger, die eine Förderung beantragen, müssen sich intensiv mit den für sie geltenden Vergaberechtsvorschriften auseinandersetzen. Beispielsweise die Wahl der richtigen Verfahrensart stellt die Krankenhäuser bei der Ausschreibung von IT-Projekten vor Herausforderungen, da es oft an Details liegt, warum ein Teilnahmewettbewerb oder eine Verhandlung mit den Bietern sinnhaft ist. Aufgrund der durch das KHZG gesetzten Fristen herrscht für die Krankenhäuser hierbei besonderer Handlungsdruck.
Fehlerhafte oder nicht ausreichende Ausschreibungsunterlagen führen häufig zu Beanstandungen und damit Verzögerungen bei der Vergabe. Hierdurch droht die Fristen des KHZG nicht einzuhalten, ferner kommen die IT-Projekte zum Erliegen.
Wird eine vorgeschriebene Vergabeart nicht eingehalten, kann das gesamte Vorhaben gefährdet werden. Sollte das Projekt bereits gestartet oder sogar abgeschlossen sein, könnten erhebliche finanzielle Verluste drohen. Für Laien ist es nahezu unmöglich, den Überblick über die vergaberechtlichen Regelungen zu behalten. Diese sind nicht nur in zahlreichen Einzelgesetzen festgelegt, die aufeinander verweisen, sondern erfordern auch eine gleichzeitige Berücksichtigung von Landes-, Bundes- und EU-Recht. Es wird daher dringend empfohlen, bereits vor der Antragstellung spezialisierte Fachanwälte zu Rate zu ziehen, die eine große Expertise in der Ausschreibung von IT-Projekten haben.
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